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LebensbescheinigungStadt kassiert Gebühren zu Unrecht

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Symbolbild.

Bergisch Gladbach – Die Stadt Bergisch Gladbach hat offenbar von ihren Kunden Gebühren verlangt, die sie nicht hätte kassieren dürfen. Nach einem Artikel in dieser Zeitung über sogenannte Lebensbescheinigungen meldeten sich eine Reihe von Lesern und erzählten, dass die Stadtverwaltung im Widerspruch zu ihren eigenen Angaben handele. Ein Pressesprecher der Stadt hatte versichert, dass die Ausstellung dieser Bescheinigung für inländische Versicherungsträger kostenfrei sei.

Mit der Forderung „Ich will meine sechs Euro zurück“ schreibt etwa Monika Gieraths-Berner in einem offenen Brief an den Bürgermeister, dass sie sich von der Stadt ungerecht behandelt fühlt. Auch Winfried Samariter möchte wissen, „wo ich mir die zu Unrecht kassierten sechs Euro abholen kann“.

Erfolglose Reklamation

Bei der Lebensbescheinigung handelt es sich um eine kurze Bestätigung der Verwaltung, dass eine bestimmte Person noch lebt und deshalb weiterhin rentenberechtigt ist. Oft wird diese Bescheinigung von ausländischen Versicherungsträgern verlangt, die nicht automatisch über den Tod einer Person informiert werden. Aber auch im Inland werden die Bescheinigungen mitunter benötigt, wie für die bettlägerige Mutter von Monika Gieraths-Berner.

Die Tochter war vor wenigen Tagen im Bürgerbüro der Stadt, um sich die sechs Euro erstatten zu lassen. Erfolglos. Es sei niemand anwesend, der in der Lage sei, über die Reklamation zu entscheiden. Sie solle doch am nächsten Tag noch einmal wiederkommen, so Gieraths-Berner: „Meinen Hinweis, dass ich berufstätig sei, tat man mit Schulterzucken ab. Service und Bürgerfreundlichkeit sehen anders aus.“

Keine Kosten

Im Gegensatz zu Bergisch Gladbach wird in Overath und Rösrath keinerlei Gebühr für die Lebensbescheinigung verlangt. Und zwar unabhängig davon, ob in- oder ausländische Versicherungsgeber betroffen sind. Hans Herbert Müller (Ordnungsamt Overath) und Erik Schäfer (Ordnungsamt Rösrath) erläuterten, dass sie sich streng nach der Gebührenordnung richten.

Da steht in der Tat unter „Tarifstelle 30“, dass die Ausstellung von „Bescheinigungen zur Zahlung von Ruhegehältern. Witwen- und Waisengeldern, Krankengelder, Unterstützungen und dergleichen aus öffentlichen und privaten Kassen gebührenfrei sind“.