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ProzessMann wird im Bergisch Gladbacher Wohnheim zusammengeschlagen und alle schauen weg

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Am Kölner Landgericht wird ein Fall aus Bergisch Gladbach verhandelt. Es geht um einen besonders schweren Fall von Gewalt in einem Wohnheim.

Am Kölner Landgericht wird ein Fall aus Bergisch Gladbach verhandelt. Es geht um einen besonders schweren Fall von Gewalt in einem Wohnheim.

Ein Mann wurde bei einer Geburtstagsfeier in ein Wohnheim so zusammengeschlagen und getreten, dass er nun im Rollstuhl sitzt.

Mitte 2024 feiert ein im betreuten Wohnen lebender Mann in seinem Appartement Geburtstag. Hierzu hat er einige Nachbarn aus dem Wohnprojekt eingeladen, darunter auch einen 63-Jährigen, der ebenfalls aufgrund einer psychischen Erkrankung im betreuten Wohnen untergebracht ist. Während der Feier kommt es dann zum Streit zwischen dem 63-Jährigen und einem der Gäste, in dessen Verlauf der 63-Jährige dem Mann mehrmals mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben soll.

Der Geschädigte soll, von der Wucht der Schläge getroffen zu Boden gesunken sein, woraufhin der 63-Jährige ihm weitere Faustschläge und schließlich auch Fußtritte ins Gesicht verpasst haben soll. Heute ist das Opfer der Prügelattacke auf einen Rollstuhl angewiesen, zu hundert Prozent schwerbehindert leidet unter Sprach- und Schluckstörungen.

Der Beschuldigte ist eine Gefahr für die Allgemeinheit.
Aussage der Staatsanwältin

Seit vergangen Freitag steht der 63-Jährige nun vor der 14. Großen Strafkammer am Kölner Landgericht, wo ihm die Staatsanwaltschaft schwere Körperverletzung, begangen im schuldunfähigen Zustand, zur Last legt. Mit Erhebung der Vorwürfe beantragte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft die dauerhafte Unterbringung des Mannes in einer Psychiatrie. Der Grund: „Der Beschuldigte ist eine Gefahr für die Allgemeinheit“, sagte die Staatsanwältin. Dass er den Mann geschlagen habe, das räumte der 63-Jährige unumwunden vor Gericht ein. Zu seinem Motiv führte er eher unstrukturiert vor, dass der Mann „rassistische Lieder“ gesungen habe. Unter weiter: „Der wollte mich umbringen. Und der hat gemeint, ich wäre schwul“, sagte der 63-Jährige der seit vielen Jahren an einer paranoiden Schizophrenie leiden soll

„Ich habe den geschlagen: drei, vier, fünf Mal mit der rechten Faust ins Gesicht“, sagte der Beschuldigte. Der Geschädigte habe sich auch nicht gewehrt. „Dann habe ich dem drei- oder viermal mit dem rechten Fuß ins Gesicht getreten.“ Auf die Frage des Vorsitzenden Ralf Ernst, warum er das getan habe, antwortete der 63-Jährige: „Der hat's einfach übertrieben. Mich hat auch niemand abgehalten.“ Er habe den Geschädigten auch nicht umbringen wollen. „Um Gottes Willen, ich wollte, dass der geht.“ Der Vorsitzende kommentierte trocken: „Nachdem Sie mit dem fertig waren, da konnte der nicht mehr gehen.“

Lange Zeit kümmerte sich niemand um den Schwerverletzten

Erschütternd an dem Fall ist aber nicht nur die Brutalität, mit der der Geschädigte zum Pflegefall geprügelt und getreten wurde, sondern die Gleichgültigkeit des Beschuldigten und der anderen Gäste. Der Beschuldigte sagte, er habe sich anschließend hingesetzt und Kaffee getrunken.

Dem Vernehmen nach kümmerte sich lange Zeit auch sonst niemand um das schwer verletzte Opfer, das reglos auf dem Boden gelegen haben soll, während die kleine Geburtstagsfeier weiterging.

Als dann schließlich Retter dort ankamen, war der Geschädigte reanimationspflichtig und musste schließlich in ein künstliches Koma überführt werden. Heute sitzt er im Rollstuhl und ist ein Pflegefall. Der Prozess wird fortgesetzt und ist mit weiteren drei Verhandlungstagen terminiert.