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ProzessGladbacher flüchtet mit Tempo 150 vor Polizei – aus Angst vor Führerscheinverlust

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Ein Polizeiauto mit Blaulicht im Einsatz auf einer Straße.

Der Angeklagte fuhr 150 statt der erlaubten 80 Kilometer pro Stunde. Die Polizei brauchte Verstärkung, um ihn zu stoppen. (Symbolbild)

Als der Gladbacher Richter den U21-er im März milde verwarnte, wusste er noch nichts von dessen Höllenfahrt. Jetzt gab es ein Wiedersehen.

Fünf Monate nach seinem letzten Prozess hat es jetzt ein Wiedersehen mit einem U21-Angeklagten vor dem Bensberger Jugendgericht gegeben, doch eine fröhliche Veranstaltung wurde das nicht. Denn der junge Bergisch Gladbacher war mit einem Auto, das nicht ihm gehörte, in einer fremden Stadt mit Tempo 130 bis 150 statt der erlaubten 80 Stundenkilometer sowie mit zwei Rotlichtverstößen vor der Polizei getürmt.

Wozu das Ganze? Adil G. (Namen geändert) hatte gedacht, die Polizei werde ihm den Führerschein wegnehmen, weil er zwei Glas Bier getrunken hatte.

Der Führerschein ist und bleibt weg

Den Führerschein kassierten die Beamten in Hannover, dem Tatort, tatsächlich sofort ein. Aber nicht wegen des geringen Alkoholwertes, sondern wegen der halsbrecherischen Fahrweise. Erst mit Verstärkung war es den Ordnungshütern gelungen, den Peugeot 207 zu stoppen und den zu Fuß weiter flüchtenden Adil G. einzufangen.

Auf den „Lappen“ muss der junge Mann bereits seit dem Zwischenfall vom 5. Februar 2022 verzichten. Vonseiten des Gerichts kommen jetzt noch weitere vier Monate Sperre dazu und 90 Sozialstunden. Ob er danach wieder einen Führerschein mit oder ohne Idiotentest machen darf, entscheidet die Fahrerlaubnisbehörde.

Kleinerer Verkehrsverstoß in Dortmund

Mit Führerscheinfragen kennt Adil sich aus. Denn wegen „Dulden des Fahrens ohne Fahrerlaubnis“ stand er Mitte März schon einmal vor Jugendrichter Ertan Güven (wir berichteten). Damals war es um einen Vorfall vom 28. Juli 2022 gegangenen, bei dem Führerscheinbesitzer Adil seinem Kumpel Esat B. in Dortmund erlaubt hatte, sein Auto nachts durch die Stadt zu fahren, obwohl Esat bereits länger als ein halbes Jahr in Deutschland lebte, aber noch keinen deutschen Führerschein hatte.

Das Ganze geschah im jugendlichen Überschwang, ein weiterer Kumpel fuhr auf der Motorhaube mit, weswegen die Polizei die Fahrt stoppte. In Unkenntnis der vorangegangenen Raserei in Hannover ging Adil im März für die Dortmund-Geschichte mit einer Verwarnung, 20 Sozialstunden und der Auflage, drei Beratungsgespräche bei der AWO zu führen, nach Hause.

Ich hatte totale Angst, dass die Polizei mir den Führerschein abnehmen oder mir was tun würde.
Der Angeklagte

Erst danach wurde die Raserei in Hannover und ein weiteres mutmaßliches Fahrenlassen am 30. Juni 2022  in Bergisch Gladbach bekannt. Überdies hatte Adil die Auflagen aus dem ersten Prozess nur auf den letzten Drücker erfüllt, was die Sozialstunden anging, und gar nicht, was die Beratungsgespräche betraf.

In der jetzigen neuen Verhandlung einigten sich die Beteiligten darauf, den Bergisch Gladbacher Duldungsvorwurf wegen zu großer Fragezeichen fallen zu lassen. In Sachen Polizeiflucht legte Adil ein Geständnis ab: „Ich hatte totale Angst, dass die Polizei mir den Führerschein abnehmen oder mir was tun würde.“

Sein Kumpel Mahmoud Q. (18) aus Peine bei Hannover sagte in Bensberg höchst widerwillig aus: Adil habe ihn sehr bedrängt, dass er ihn ans Steuer des väterlichen Peugeots lasse. Und dann fragte Mahmoud genervt: „War’s das jetzt mit dem Prozess? Ich habe keinen Bock, jedes Mal 400 Kilometer dafür zu fahren.“ Und das Auto habe auch schon Schaden genommen.

Richter nordet genervten Zeugen ein

Für Jugendrichter Güven war dieser Auftritt Anlass, den Zeugen aus dem Norden gründlich einzunorden: „Als Zeuge zu erscheinen, ist keine Frage von Bock haben. Warum sitzen wir denn hier? Weil Sie ihm den Schlüssel gegeben haben!“ Merklich kleinlauter fragte der Zeuge dann nach, ob er nun gehen dürfe – ja, durfte er.

Auch der Dortmunder Polizist, der die dortige Nachtfahrt beendet hatte, kam an diesem Morgen nach Bensberg. Adil habe damals mehrfach versucht, ihn zu beschwatzen, ein „Auge zuzudrücken“: Esat sei doch längst dabei, den deutschen Führerschein zu machen und habe schon 2000 Euro dafür bezahlt.

Angeklagter bekundet Reue

Das war allerdings entlarvend für den Angeklagten. Denn jetzt wusste jeder, dass Adil gewusst hatte, dass Esat aus gutem Grund schon 2000 Euro für den deutschen Führerschein ausgegeben hatte. Der Staatsanwalt: „Warum hätte Esat 2000 Euro zahlen sollen, wenn er es nicht gemusst hätte?“

In seinem letzten Wort vor dem Urteil bekundete Adil Einsicht: „Es war ein Riesenfehler. Es war der Fehler meines Lebens. Aber ich habe daraus gelernt.“

Großes Glück im Unglück

In der Urteilsbegründung redete der Richter dem jungen Mann noch einmal ins Gewissen. Es sei ein unglaubliches Glück gewesen, dass bei der Fahrt durch Hannover niemand zu Schaden gekommen sei und Adil nur wegen eines verbotenen Kfz-Rennens verurteilt werde.

Allzu oft gebe es im Straßenverkehr Tote oder Schwerverletzte. Wenn man etwas falsch gemacht habe, müsse man sich stellen, statt die Flucht zu versuchen: „So etwas klappt meist nur in amerikanischen Action-Filmen.“ Auch wenn er zugunsten des 20-Jährigen berücksichtige, dass dieser prägende Jugendjahre auf der Flucht von Syrien über den Irak, die Türkei, Griechenland, Nordmazedonien, Serbien und Österreich bis nach Deutschland verbracht habe, müsse die Sanktion spürbar sein. Gleichwohl endete der Richter versöhnlich: „Ich wünsche Dir alles Gute.“