Bergisch Gladbach – Zwei Jahre und drei Monate muss ein 30 Jahre alter Bergisch Gladbacher hinter Gittern. Staatsanwalt Hartmut Wierzoch warf dem 30-Jährigen räuberische Erpressung vor – zulasten der VR-Bank. Der Angeklagte gestand die Tat.
26 300 Euro hat der Angeklagte demnach am 12. November 2015 gegen 9.50 Uhr aus der Bankfiliale an der Ecke Paffrather Straße/Nußbaumer Straße geraubt. Nachdem der 30-Jährige an diesem Tag das Geldinstitut betreten hatte, soll er einem Kassierer einen Briefumschlag zugeschoben haben. Er werde schießen, falls er kein Geld bekomme, habe der 30-Jährige angedroht. Eine Hand hielt er dabei in der Jackentasche, um eine Schusswaffe vorzutäuschen.
Der Bankangestellte griff in die Kasse, stopfte Geld in den Umschlag und schob diesen dem Mann zu. Dieser setzte sich mit der Beute, seiner Lebensgefährtin und zwei Kindern nach Polen ab. Dort wurde er am 18. Mai verhaftet. Seit dem 8. Juni sitzt der 30-Jährige in Untersuchungshaft.
Bereits Bewährungsstrafe
Dabei ist es für den Angeklagten nicht das erste Mal hinter Gittern: Bereits 2011 hatte der Bergisch Gladbacher eine Autobahnraststätte überfallen und 2000 Euro erbeutet. Damals saß er ebenfalls mehre Monate in Untersuchungshaft. Eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren war damals zur Bewährung ausgesetzt worden. „Mein Mandant ist für mich der dümmste Räuber, der mir je begegnet ist“, sagte Strafverteidiger Carl Heydenreich in seinem Plädoyer. Völlig unmaskiert habe er den Überfall ausgeführt. Er habe selbst nicht geglaubt, dass er so viel Geld bekommen würde, habe innerlich sogar den Wunsch gehabt, erkannt und festgenommen zu werden.
Er habe seiner Freundin helfen wollen. Er sei ein Mensch, der sich erst einmal als Beschützer darstelle, bereit sei, Verantwortung zu übernehmen, aber letztendlich Konflikte nicht bewältigen könne. Er habe die Tat – nach den Worten des Anwalts „eine Karikatur eines Verbrechens“ – ohne Aussicht auf Erfolg begangen. Es sei für seinen Mandanten eine Art „Konfliktlösung“ gewesen. Er habe praktisch auf eine Festnahme gehofft, um sich seiner Verantwortung in der unsicheren Situation zu entledigen. Kriminelle Energie stecke nicht in seinem Mandanten. Heydenreich: „Die Tat war von einer 100-prozentigen Aufklärungswahrscheinlichkeit geprägt.“
Mandant brauche Hilfe
Sein Mandant habe in seiner Erziehung kein Werkzeug an die Hand bekommen, mit schweren Lebenssituationen fertig zu werden. Er müsse in Zukunft Konflikte anders angehen, brauche Hilfe. Die könne aber nicht ein Gefängnisaufenthalt sein. „Da muss mal ein Fachmann ran“, beendete der Strafverteidiger sein Plädoyer. 18 Monate Haft und eine Aufhebung des Haftbefehls hielt er für tat- und schuldangemessen.
Staatsanwalt Wierzoch setzte die Strafe deutlich höher an: Drei Jahre Haft forderte er für die räuberische Erpressung. Dass der Bergisch Gladbacher sich nach Polen abgesetzt hatte, das gesamte Geld weg ist und der 30-Jährige wegen eines ähnlichen Delikts vorbestraft ist, wertete Wierzoch als strafverschärfend. Aber auch er bewegte sich mit der geforderten Strafe noch am unteren Ende des möglichen Strafrahmens, der eine Strafe zwischen einem und 15 Jahren vorsieht.
In ihrer Urteilsbegründung ging die Vorsitzende Richterin Birgit Brandes auf die Wirkung ein, die solch eine Tat bei den Opfern hinterlässt. „Sie haben den Zeugen in eine schwere Situation gebracht. Er ist nach der Tat zusammengebrochen und brauchte professionelle Hilfe“, sagte die Richterin.
Er habe auch der Familie keinen Gefallen getan, betonte Brandes. Ein Banküberfall sei der schlechteste Weg, um aus Geldnöten zu kommen. „Jetzt sitzen Sie in Haft und können gar nichts mehr tun“, sagte die Richterin und redete dem 30-Jährigen noch einmal ins Gewissen: „Wenn Sie so weitermachen, werden Sie viele Jahre im Knast sitzen.“
