Zehn Monate für Ex-Mitarbeiter der WupsiBusfahrer bricht Spinde der Kollegen auf

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Auf dem Betriebshof  der Wupsi  in Bergisch Gladbach kam es zu den Aufbrüchen.

Bergisch Gladbach – „Das hätten Sie schneller und billiger haben können“, tadelt Strafrichter Reinhard Bohn den ehemaligen Wupsi-Busfahrer, den er soeben wegen besonders schweren Diebstahls in zwei Fällen zu zehn Monaten auf Bewährung verdonnert hat. Aber schnell und billig hat Orhan G. (Name geändert) es wohl nicht gewollt.

Zweimal hatte der 42-Jährige in der Gladbacher Niederlassung seines Arbeitgebers, der Busgesellschaft Wupsi, die Spinde seiner Kolleginnen und Kollegen aufgebrochen und ausgeräumt, am 4. September 2019 und gut eine Woche später, in der Nacht vom 12. auf den 13. September.

Der Schaden war viel höher als die Beute

Beim zweiten Mal schnappte ihn die Polizei. Die Beute, die er da gemacht hatte, lag da übrigens mit 450 Euro deutlich unter dem Schaden von 1500 Euro, den er und ein unerkannt gebliebener Komplize angerichtet hatten.

Trotzdem hatte Orhan G. beim ersten Versuch, ihm den Prozess zu machen, nicht reinen Tisch gemacht, sondern nur die zweite Tat zugegeben. Für die erste Tat erzählte er dem Richter, es sei alles ganz anders gewesen. Er habe am Ende seiner Nachtschicht die wahren Täter auf frischer Tat ertappt und die hätten ihn überwältigt und ihn gezwungen, verschiedene Kleidungsstücke anzuziehen und dann aus dem Fenster zu springen. Damit konnte er den Richter aber überhaupt nicht beeindrucken, der Prozess wurde erst einmal vertagt.

Corona-Lüge des Angeklagten entlarvt

Und so kam es jetzt zur zweiten Verhandlung, bei der zum einen ein Helfer aussagte, dass ihn Orhan G. um Einbruchswerkzeug gebeten habe und zum anderen Richter Bohn mitteilen konnte, dass an einem am Tatort zurückgelassenen Handschuh Spuren von Orhan gefunden worden seien. Doch selbst jetzt blieb Orhan G. sperrig: „Das mit dem Handschuh heißt doch gar nichts, zu der Zeit ist doch wegen Corona jeder Busfahrer immer mit Handschuhen gefahren.“

Diese Behauptung klang zunächst gut, sie scheiterte aber blitzschnell am Faktencheck eines anderen Prozessbeteiligten: Dem Mann fiel auf, dass die geleugnete erste Tat sich am 4. September 2019 ereignet hatte, Corona in Deutschland aber erst Anfang 2020 auftauchte.

Am Ende doch das volle Geständnis

Jedoch hatte unterdessen die Verteidigerin von Orhan G. schon einmal vorgefühlt, wie sich der Unterschied zwischen einer und zwei Taten beim Strafmaß auswirken würde. Das könne in etwa sechs Monate mit Bewährung für eine Tat und zehn Monate mit Bewährung für zwei Taten werden, antwortete Richter Bohn, und der Staatsanwalt nickte.

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Mit dieser Info gingen der Angeklagte und seine Verteidigerin kurz vor die Tür, berieten sich, und kamen dann wieder mit einer Überraschung in den Gerichtssaal: „Er gesteht auch die erste Tat“, teilte die Juristin mit. Der Staatsanwalt, berücksichtigend, dass der Scheidungsvater zweier kleiner Schulkinder beim zweiten Mal unter Kokain-Einfluss gestanden hatte, forderte sogar nur acht Monate all inclusive, Richter Bohn blieb aber bei zehn.

Richterlicher Rat für den Wiederholungsfall

Im Urteil appellierte der Richter eingedenk der anfänglichen Räuberpistole von den angeblichen Räubern an den Angeklagten, sich künftig zusammenzureißen. „Und wenn Sie noch einmal so etwas machen, was ich natürlich nicht empfehle, dann gestehen Sie es direkt!“

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