Schamlos hat eine junge Kölnerin die Großzügigkeit einer betagten Gladbacherin ausgenutzt. Jetzt wurde sie wegen Betrugs verurteilt.
BetrugsprozessArme Kölnerin schröpft wohlhabende Bergisch Gladbacherin

Eine arme Kölnerin hat die Großzügigkeit einer Bergisch Gladbacherin ausgenutzt.
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Eine 22-jährige Kölnerin hat die Güte einer 79-jährigen Gladbacherin ausgenutzt und ihr mit Lügengeschichten mehr als 13.000 Euro abgeluchst. Wegen gewerbsmäßigen Betrugs verurteilte das Bergisch Gladbacher Amtsgericht die junge Frau zu zehn Monaten Haft, setzte die Strafe aber zur Bewährung aus. Der Staatsanwalt hatte 14 Monate mit Bewährung gefordert.
Der Fall der professionellen Betrügerin, die die Güte einer wohlmeinenden Bürgerin missbraucht, birgt eine Menge Empörungspotenzial. Jedoch gibt es wie immer im Leben auch eine zweite Seite.
Not und Armut hier, ein Leben im Wohlstand dort, führten im Ergebnis dazu, dass aus dem Zusammentreffen der jungen Alleinerziehenden und der alleinlebenden alten Dame statt einer tiefen Freundschaft leider nur ein Kriminalfall wurde, in dem die junge Mutter Maria C. die wohlwollende Elisabeth K. (Namen geändert) mit immer krasseren Geschichten regelrecht ausplünderte.
Kreissparkasse alarmierte die Polizei
Ob sie die alte Dame zufällig kennengelernt hatte, wie sie selbst angab, oder gezielt, ließ sich nicht mehr klären, aber es floss viel Geld. Mal brauchte Maria die Hilfen für die kranke Mutter, dann für deren Haus, dann für die eigene medizinische Behandlung, und immer wieder glaubte ihr die alte Dame, ging zur Bank, hob Geld ab und freute sich, helfen zu können.
Die Gaunereien flogen erst auf, als Elisabeth K. an einem Tag gleich zwei Mal zur Bank ging. Bei den Mitarbeiterinnen der Kreissparkassen-Filiale klingelten die Alarmglocken und sie alarmierten die Polizei, die den Spuk umgehend beendete.
Mehr als 13.000 Euro Schaden
Jetzt stand die Kölnerin wegen 21-fachen gewerbsmäßigen Betrugs in Bergisch Gladbach vor Gericht. Über ihren Verteidiger gestand sie alles, schämte sich und nahm ihre Bewährungsstrafe in Empfang. Zudem ordnete Richterin Birgit Brandes die Wertersatzeinziehung an: Genau 13.630 Euro muss Maria C. an Elisabeth K. zurückzahlen.
Eigentlich. Denn die Richterin wies darauf hin, dass das schwierig werden könnte. Schließlich lebt die als neunjähriges Mädchen mit ihrer Familie als Armutsmigrantin nach Köln gekommene Maria auch in der Domstadt in ärmlichsten Verhältnissen und hat keine Berufsausbildung.
Der Vater des Kindes hat sich laut Verteidiger längst aus dem Staub gemacht, die junge Frau sammelt Flaschen, bettelt. Immerhin hat sie es nach den Worten ihres Verteidigers geschafft, bei verschiedenen Bekannten unterzukommen, um nicht mit dem Kind auf der Straße leben zu müssen. Und Kindergeld beantragt.
So viele Flaschen kann die Angeklagte gar nicht sammeln, dass sie das Geld zurückbezahlen kann.
Das Elend der Täterin berücksichtigte auch Richterin Brandes bei ihrem Hinweis, dass es mit der Rückzahlung schwierig werden könnte: „So viele Flaschen kann die Angeklagte gar nicht sammeln, dass sie das Geld zurückbezahlen kann. Und neue Straftaten begehen soll sie natürlich auch nicht.“
Mit dem Geständnis der Täterin blieb Seniorin Elisabeth K. der Auftritt als Zeugin vor Gericht erspart. Zum Prozess war sie in Begleitung ihrer Bankberaterin gekommen. Diese saß auch nach dem Ende der Verhandlung mit ihr zusammen auf dem Gerichtsflur und redete mit ihr.
Elisabeth K. wirkte erleichtert: „Ich bin froh, dass es vorbei ist.“ Die alte Dame war nach dem Urteil von der Richterin über den Ausgang des Verfahrens informiert worden – und dankte der Juristin für ihre Arbeit. „Das ist mein Job“, antwortete die Richterin lächelnd.
