Zwei Jahre Bewährung erhielt die Frau, weil sie unberechtigt über 63.000 Euro Krankentage- und Kurzarbeitergeld bezogen hat.
ProzessGericht verurteilt Verlobte von Rösrather Angeklagten wegen siebenfachen Betrugs

Ursprünglich war die Frau gemeinsam mit ihrem Verlobten und dessen Tochter wegen Betrugs angeklagt.
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Mit dem sprichwörtlichen blauen Auge ist am Dienstag eine 38-Jährige vor dem Kölner Landgericht in einem Prozess um Subventions-, Versicherungs- und Prozessbetrug davongekommen. Das Gericht verurteilte die Polin zu zwei Jahren Haft. Die Strafe setzte die 9. Große Strafkammer unter sehr engen Auflagen zur Bewährung aus. Zudem ordnete das Gericht die Einziehung von mehr als 63.000 Euro unberechtigt bezogenes Krankentagegeld an. Angesichts der ursprünglich von der Staatsanwaltschaft angeklagten Fälle, von denen zahlreiche im Prozess eingestellt worden waren, befand der Vorsitzende Dr. Thomas Stollenwerk: „Sie sind hier recht gut weggekommen.“ Ursprünglich war die Frau gemeinsam mit ihrem Verlobten (58) und dessen Tochter (24) aus erster Ehe wegen Betrugs angeklagt.
Die Anklage legte dem Trio zur Last, staatliche Hilfsleistungen im Zusammenhang mit der Coronapandemie sowie dem Starkregen im Sommer 2021 in Millionenhöhe unberechtigt beantragt und zum Teil auch erhalten zu haben. Zunächst war dann die 24-Jährige von dem Prozess abgetrennt worden, nachdem sie umfassend gegen ihren Vater ausgesagt und diesen schwer belastet hatte. Später hatte auch die 38-Jährige ein Teilgeständnis abgelegt und war ebenfalls zur Beschleunigung ihres Verfahrens abgetrennt worden. Gegen den 58-Jährigen wird derzeit noch verhandelt. Der Prozess wird voraussichtlich noch mindestens bis diesen November dauern.
Das Gericht verbietet der Angeklagten, ihr Gold zu verkaufen
Konkret verurteilte das Gericht die 38-Jährige wegen siebenfachen Betrugs mit Kurzarbeitergeld. Als angebliche Geschäftsführerin einer Gesellschaft, in der sie aber nur „Strohfrau“ gewesen sei, habe sie unberechtigt Kurzarbeitergeld für ihren Verlobten (58) beantragt. Dieser sei in der betreffenden Zeit aber weder in Kurzarbeit gewesen, noch habe er die Leistung benötigt. Insgesamt seien so rund 38.000 Euro ergaunert worden. Die Kammer zeigte sich auch überzeugt, dass die Frau in zwei Fällen unberechtigt Krankentagegeld beantragt und erhalten hatte. Der Schaden: rund 24.000 Euro.
Zudem sah es die Kammer als erwiesen an, dass die 38-Jährige versucht hatte in einem Zivilprozess in Dresden mit falschen Angaben unberechtigt Prozesskostenhilfe zu beantragen. Hierbei habe sie sich als mittellos ausgegeben, obwohl sie über Gold verfügt habe. „Spiritus Rector“ all der Taten sei laut Gericht aber mit „hoher Wahrscheinlichkeit“ der 58-Jährige. Das Gericht stellte die 38-Jährige unter die Aufsicht eines Bewährungshelfers und ordnete an, dass sie Deutsch lernen müsse. Zudem muss sie ihre Vermögensverhältnisse offenlegen. Das Gericht untersagte ihr den Verkauf von Gold und den Versuch der Verschleierung von Vermögen. „Das ist zwar ohnehin meistens strafbar, aber wir wollten in den Bewährungsauflagen noch mal ganz deutlich werden“, sagte Stollenwerk.