Impfverordnung in Rhein-BergMenschen mit Vorerkrankungen können Termine vereinbaren

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Der Weg ins Impfzentrum führt über die KV-Hotline.

Der Weg ins Impfzentrum führt über die KV-Hotline.

Rhein-Berg – Wer laut Impfverordnung aufgrund einer Vorerkrankung Anspruch auf Schutzimpfungen mit hoher Priorität hat, kann ab kommendem Freitag, 30. April, einen Impftermin vereinbaren. Darauf weist der Rheinisch-Bergische Kreis hin.

Wer kann einen Termin vereinbaren?

Laut Impfverordnung betreffe dies Menschen, bei denen ein hohes oder sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf bei einer Corona-Infektion bestehe, so der Kreis. Als Beispiele nennt er Personen mit Trisomie 21 oder einer Conterganschädigung, Menschen mit Organtransplantaten, Betroffene von Demenz, geistigen Behinderungen oder schweren psychiatrischen Erkrankungen sowie Patientinnen und Patienten mit behandlungsbedürftigen Krebserkrankungen, schweren Lungen-, Leber-, Nieren- oder Muskelleiden sowie Betroffene von Diabetes oder Adipositas. Zudem seien Personen eingeschlossen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund anderer besonderer Umstände im Einzelfall ein hohes Risiko vorliegt.

Welche Voraussetzung ist notwendig?

„Der Nachweis der Impfberechtigung hat mittels ärztlichem Attest zu erfolgen, wobei lediglich die Zugehörigkeit zur beschriebenen Personengruppe bestätigt werden muss – eine konkrete Diagnose muss nicht aufgeführt werden“, erläutert Dezernent Klaus Eckl, der die Impfungen im Kreis verwaltungsseitig koordiniert.

Wie können Betroffene den Impftermin vereinbaren?

Vorerkrankte der genannten Gruppe können mit dem beschrieben Nachweis ab Freitag, 30. April, über die Kassenärztliche Vereinigung Termine buchen, telefonisch unter (08 00) 116 117 01 oder im Internet unter www.116117.de. Von Terminanfragen bei der Kreisverwaltung bittet der Kreis abzusehen.

Wie sieht es insgesamt mit der Gruppe 3 in der Impfpriorität aus?

„Die Priorisierungsgruppe 3 der Impfverordnung ist derzeit noch nicht freigegeben. Auch im Monat Mai ist leider der Impfstoff weiterhin knapp“, so Klaus Eckl. Die Verteilung des Impfstoffs erfolge durch das Land anhand der Einwohnerzahl.

„Durch die Priorisierung der älteren Mitbürger und da der Rheinisch-Bergische Kreis der zweitälteste Kreis in NRW ist, braucht das hiesige Impfzentrum deutlich länger zur Impfung der priorisierten Gruppen als andere Kreise oder kreisfreien Städte mit geringerem Seniorenanteil.“

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Die bundesweiten Überlegungen, die Priorisierung spätestens im Juni aufzugeben, würden aber dazu führen, dass auch bald die Priorisierungsgruppe 3 Impfangebote erhalten könne, so Eckl.

Wie ist die Impflage in Rhein-Berg derzeit?

24,3 Prozent der Rhein-Berger haben laut Kreis bislang mindestens eine Erstimpfung erhalten. 52 946 Kreisbewohner seien im Impfzentrum oder durch dessen mobile Teams beispielsweise in Einrichtungen geimpft worden, 16 019 weitere in Arztpraxen.

Insgesamt wurden in Rhein-Berg bis Dienstag laut Kassenärztlicher Vereinigung Nordrhein 87811 Impfungen verabreicht (Erst- und Zweitimpfungen).

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