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„Auffälligkeiten“Kreis-CDU stellt Strafanzeige gegen Parteifunktionär in Rhein-Berg

Lesezeit 2 Minuten
Ein CDU-Schriftzug steht auf einem Tisch vor einer CDU-Wand.

Mit einer Strafanzeige geht der geschäftsführende CDU-Kreisvorstand gegen einen Parteifunktionär vor.

Vorsitzender einer CDU-Gliederung in Rhein-Berg soll „Unregelmäßigkeiten“ in Finanzen haben – Betroffener: Vorwürfe völlig haltlos.

Solch ein Schritt ist außergewöhnlich: Der geschäftsführende Vorstand der CDU Rhein-Berg hat Strafanzeige gegen den Vorsitzenden einer seiner Gliederungen gestellt. Das hat CDU-Kreisvorsitzender und Bundestagsabgeordneter Dr. Hermann-Josef Tebroke auf Nachfrage dieser Zeitung bestätigt. Der Anlass: Es gebe „Unregelmäßigkeiten“ bei Überweisungen und der Barkassenführung der Gliederung des Kreisverbands, die der Vorsitzende der Gliederung nicht habe ausräumen können, so Tebroke. Einen Namen des Vorsitzenden oder der Gliederung, um die es sich handelt, nennt Tebroke bewusst nicht. Nach Informationen dieser Zeitung hat sich der Betroffene bereits anwaltlich beraten und jegliche Namensnennung vorsorglich untersagen lassen.

Betroffener nennt Vorwürfe des CDU-Kreisvorstands „völlig haltlos“

Auf Anfrage der Redaktion sagt der Vorsitzende der Parteigliederung, sämtliche Vorwürfe seien „völlig haltlos“, es sei „keinerlei Vermögensschaden entstanden“.

CDU-Kreisparteichef Tebroke spricht hingegen davon, dass bei der Erstellung des Rechenschaftsberichts für die Landes-CDU in der Kreisgeschäftsstelle der CDU Rhein-Berg „Unregelmäßigkeiten“ aufgefallen seien. Daraufhin sei der Verantwortliche zu einer Stellungnahme aufgefordert worden, habe die „Auffälligkeiten“ aber nicht erklären können.

Kreisvorstand fordert Parteifunktionär auf, seine Ämter ruhen zu lassen

Der Kreisgeschäftsführer habe daraufhin den Schatzmeister und ihn als Kreisvorsitzenden informiert, so Tebroke. Man habe ein „maximales Interesse“ daran, dass die Kassenführung auch aller Gliederungen und Ortsverbände einwandfrei sei. „Daher mussten wir unverzüglich handeln“, so Tebroke. Als der Betroffene die Unregelmäßigkeiten auf Nachfrage nicht habe ausräumen können, habe der geschäftsführende Kreisvorstand beschlossen, Strafanzeige wegen des Anfangsverdachts der Untreue zu erstatten. „Die Ermittlungen laufen“, so Tebroke, er hoffe, dass die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen die Fragen nun aufklären würden.

Ausdrücklich behalte man sich allerdings nach der CDU-Parteisatzung Ordnungsmaßnahmen und gegebenenfalls auch ein Parteiausschlussverfahren gegen den Betroffenen vor. Der Betroffene sei aufgefordert worden, alle Parteiämter bis zur Klärung der Unregelmäßigkeiten ruhen zu lassen. Nach Informationen dieser Zeitung hat der Betroffene nicht nur den Vorsitz der Gliederung der CDU Rhein-Berg inne, sondern auch noch ein weiteres Amt in der CDU.

Auf Anfrage der Redaktion ließ der vom geschäftsführenden CDU-Kreisvorstand beschuldigte Gliederungsvorsitzende zunächst offen, ob er sich zu der Forderung, seine Ämter ruhen zu lassen, äußern werde. Bis Redaktionsschluss gab es keine Erklärung, die entsprechenden Ämter ruhen zu lassen.