FreispruchKürtener Handwerker als Internet-Betrüger angeklagt

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Strandszene am Gardasee

Der Gardasee ist ein beliebtes Reiseziel in Norditalien.

Ein Bauhandwerker aus Kürten soll mit fremder Kartennummer ein Hotel in Italien gebucht haben. Im Prozess löst sich der Vorwurf in Luft auf.

 Gut gelaunt betritt der 40-jährige Handwerker an diesem Vormittag in Begleitung seines Verteidigers den Gerichtssaal von Strafrichterin Birgit Brandes, um sich seinem Verfahren zu stellen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem bisher unbescholtenen Fachmann vom Bau vor, er habe versucht, sich einen Urlaub am Gardasee zu erschleichen.

Und das nicht durch Einquartieren unter falschem Namen mit anschließender Zechprellerei. Sondern dadurch, dass er unter seinem echten Namen Klaus P. (der hier für die Zeitungs-Berichterstattung geändert ist) einen Internet-Betrug versucht habe.

Er war nicht am Gardasee. Niemand war am Gardasee.
Der Verteidiger

Konkret habe Klaus P. am 5. Juni 2019 von Kürten aus mit seiner E-Mail-Adresse, aber der Kreditkartennummer eines Wuppertaler Rentners, einen 3000-Euro-Hotelurlaub bei einer Buchungsplattform im Internet geordert. „Er hat das nicht getan“, erklärt Verteidiger Jens Perske direkt zu Beginn der Verhandlung, „er ist unschuldig“.

Womöglich habe jemand anders seine E-Mail-Adresse geleakt, „vielleicht ein Jugendlicher“, der das mal habe testen wollen. Auch habe sein Mandant, was für ein Glück, die für die Buchung verwendete E-Mai-Adresse schon längst nicht mehr in Betrieb gehabt. Zum Beleg zeigt der Rechtsanwalt mehrere E-Mails seines Mandanten an Geschäftspartner, denen er schon lange vor der Grand-Hotel-Buchung in Norditalien mitgeteilt habe, dass er die Adresse nicht mehr verwende.

Überdies hat es gar keinen Schaden gegeben. „Er war nicht am Gardasee. Niemand war am Gardasee“, so der Jurist. Richterin Birgit Brandes hat überdies in Vorbereitung auf den Prozess recherchiert, dass auch der Wuppertaler Rentner nicht zu Schaden gekommen sei: Das Geld habe die Buchungsplattform komplett erstattet.

Ich habe in Wuppertal noch nie an einer Tankstelle gearbeitet.
Der Angeklagte

Der am Ende ebenfalls nicht zu Schaden gekommene Geschädigte habe für die Verwendung seiner Kreditkartennummer auch keine rechte Erklärung gehabt und am ehesten noch einen Mitarbeiter einer Wuppertaler Tankstelle in Verdacht gehabt. „Es kann durchaus sein, dass ich beruflich schon mal in Wuppertal war“, antwortet der Baufachmann daraufhin, und dann versichert er: „Ich habe aber in Wuppertal noch nie an einer Tankstelle gearbeitet.“

Sein Verteidiger weist ergänzend darauf hin, dass das Verfahren über die Corona-Jahre nicht besonders glücklich verlaufen sei, wie man am Tatdatum Juni 2019 und der Verhandlung erst im April 2023 ablesen könne. „Da ist die Akte wohl bei der Staatsanwaltschaft auf der Fensterbank vergessen worden.“

Dann ist es genug: Der Staatsanwalt fordert Freispruch auf Kosten der Landeskasse, der Verteidiger schließt sich dem an. Die Richterin verkündet den Freispruch und der Angeklagte behält seine gute Laune, sagt „Danke“ und wünscht allen ein frohes Osterfest.

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