Der Richterin vor dem Bensberger Amtsgericht gelang es kurz vor Ostern, Frieden zu stiften.
ProzessBergisch Gladbacher wegen Beleidigung seines Integrationslehrers vor Gericht
Vorösterliche Friedfertigkeit war angesagt am Gründonnerstag bei Strafrichterin Birgit Brandes. Angeklagt war ein 48-jähriger Bergisch Gladbacher, der den Integrationskurs-Lehrer seiner Ehefrau gleich mehrfach mit dem urdeutschen Schimpfwort „A...“ beleidigt haben soll.
Nach mehreren Anläufen gelang es der Richterin, Frieden zu stiften: Der Angeklagte, der zunächst beteuert hatte, er habe sich nichts vorzuwerfen und schon gar nicht das A-Wort benutzt, willigte ein, eine kleine Geldauflage zu zahlen. 100 Euro gehen in zwei Raten an die Bergisch Gladbacher Tafel, danach wird das Verfahren wegen geringer Schuld eingestellt.
Bergisch Gladbach: Kursleiter verweigerte Teilnahme
Integrationskurse dienen dazu, Neuankömmlingen Leben und Kultur in Deutschland nahezubringen. Nun könnte man die Frage stellen, ob das A-Wort, nachdem es dank des berühmten Bensberg-Besuchers Johann Wolfgang Goethe Eingang in die Hochkultur gefunden hat, überhaupt noch beleidigend sein kann.
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Doch diese Frage wurde in dem Bensberger Prozess nicht gestellt. Dort ging es lapidar darum, dass der Angeklagte Jerzy P. (Namen geändert) am 16. Februar 2022 in Gladbach den Abschlusstest in einem Integrationskurs gestört haben soll. Grund sei gewesen, dass Kursleiter Karl-Heinz K. Jerzys Ehefrau Nadja die Teilnahme verwehrt habe.
Jerzy habe das Wort, das – dies nur am Rande – der berühmteste Bensberg-Besucher des Jahres 1774 seinem im gleichen Jahr uraufgeführten Götz von Berlichingen in den Mund gelegt hatte, gleich dreimal benutzt. Und überdies habe ihn der Störer auch noch geschubst, gab der ebenfalls 48 Jahre alte Erwachsenenpädagoge als Zeuge vor Gericht weiter an.
„Aber der Angeklagte sagt, Sie hätten ihn vorher angepackt?“, fragte die Richterin nach. „Ich habe ihn nur ganz zart an der Schulter angefasst“, antwortete der Pädagoge. Sein Ziel sei es gewesen, dass der andere endlich gehe und die Prüfung beginnen könne. Ein Dutzend Prüflinge und zwei weitere Aufsichtspersonen hätten nämlich warten müssen.
Grund für die Nichtzulassung von Nadja P. zur Prüfung sei gewesen, dass sie erst permanent den Unterricht versäumt habe und dann plötzlich auf der Matte gestanden habe, so Karl-Heinz K. weiter. So gehe das nicht, denn so hätte sie kein Zertifikat bekommen und so hätte auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nicht die Kosten für die Teilnahme übernommen.
Nach dieser Aussage wandte sich die Richterin noch einmal an den Angeklagten: Er habe bereits einmal das Angebot abgelehnt, die Sache mit der Zahlung von 100 Euro aus der Welt zu schaffen. Sie wolle aus der Sache jetzt kein Schwurgerichtsverfahren machen. Falls ein Urteil nötig werde, habe sie keinen Grund, an dem Zeugen zu zweifeln.
„Er hat sich so viel Mühe gegeben und eine ganze Seite aufgeschrieben“, sagte die Richterin mit einem lediglich zu erahnenden Schmunzeln. Nach kurzer Beratung mit seinem Verteidiger stimmte dann auch der Angeklagte einer Einstellung gegen Buße wegen geringer Schuld zu. Und der Pädagoge verzichtete darauf, sich seine Parkgebühren erstatten zu lassen.