Für Bürger wird's teuerGemeinde Kürten sieht bei Straßenausbau-Beiträgen keinen Spielraum

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Eine gesperrte Straße ist abgefräst worden, die Kanaldeckel stehen über dem Straßenniveau.

Beim Straßenausbau wird es für die Menschen in Kürten teuer.

Eine Absage hat die Gemeinde Kürten der SPD erteilt, die gefordert hat, Straßenausbaubeiträge für Anwohner auszusetzen.

Die Gemeinde Kürten sieht keinen Ermessensspielraum, wenn es um nachträgliche Straßenausbaubeiträge für Anwohner geht. Ein Aussetzen dieser Beiträge komme für die Kommune nicht in Frage, heißt es in einer aktuellen Stellungnahme. Die SPD fordert in Kürten eben dieses Aussetzen, bis das Land den zugesagten Wegfall eingeleitet hat – was noch nicht geschehen ist. Der Antrag der SPD muss nach wie vor politisch beraten werden.

Der gesetzliche Grundsatz der Einnahmenbeschaffung ist zwingendes Haushaltsrecht.
Aus der Stellungnahme der Gemeinde Kürten

Im Rathaus von Kürten wird auf den „gesetzlichen Einnahmebeschaffungsgrundsatz“ hingewiesen. Das sperrige Wort bedeutet im übertragenen Sinn, dass die Gemeinde alle möglichen Einnahmequellen ausschöpfen muss. Eine Beitragspflicht gelte auch dann, wenn der Gesetzgeber von einer Kann-Vorschrift ausgehe.

Im Interesse der öffentlichen Haushalte und der Beitragsgerechtigkeit sei es den Kommunen untersagt, einen Personenkreis zu Lasten der Allgemeinheit zu bevorzugen. Der nach wie vor geltende Erlass zu den Straßenausbaubeiträgen zwinge Kürten zu einer „Beitragserhebungspflicht“.

Gemeinde Kürten will auf Vorauszahlungen der Anwohner verzichten

Allerdings verzichte die Kommune aus praktischen Erwägungen auf Vorausleistungen, die Anwohner zu zahlen hätten. Hintergrund sind Fördermittel, die für die nachträgliche Straßenherstellung beantragt werden könnten. Würden Anwohner vorab zahlen, müssten die gezahlten Beträge später erstattet werden – was eine ziemlich aufwendige Angelegenheit sei.

Was Beitragspflichtigen Hoffnung machen könnte, ist eine Mitteilung der Bezirksregierung aus dem März. Demnach können Kommunen auf einzelne Gebührenbescheide für Betroffene verzichten, wenn die gesamte Maßnahme vollständig von Straßenausbaubeiträgen befreit wird. Hier hat sich Kürten verbindlich festgelegt: Falls die Maßnahme tatsächlich vollständig vom Land gefördert wird, wird die Gemeinde keine Beitragsbescheide mehr verschicken. Auch dies erspare der Verwaltung Aufwand.

Wenn das Land zahlt brauchen Bürger nichts zu fürchten

Für Anlieger der Straße „Zum Wiedenhof“ und der Jahnstraße plant die Verwaltung so zu verfahren: Bei vollständiger Förderung der Ausbaubeiträge durch das Land brauchen die Anliegenden dieser beiden Straßen keine Bescheide zu fürchten.

Für die Straße „Zum Wiedenhof“ wird die Gemeinde voraussichtlich im Juni einen ersten Förderantrag stellen, 2024 für die Jahnstraße. Beide Maßnahmen hatte der Rat beschlossen, eine Voraussetzung für Fördergelder. Die Richtlinie des Landes läuft im Übrigen bis Ende 2026. Bis dahin besteht für die Gemeinde die Möglichkeit, Förderanträge für die bis dahin ausgebauten und abrechnungsfähigen Straßen zu stellen. Allerdings gibt es keinen Automatismus für Fördermittel.

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