Warten auf Vorgaben vom LandGemeinde Kürten erhebt weiter Beiträge für Straßenneubau

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Das Foto zeigt die Sanierung der Landstraße bei Herkenrath.

In Kürten erhebt die Gemeinde weiter Beiträge für den Straßenausbau. Das Foto zeigt die Sanierung der Landstraße bei Herkenrath im Jahr 2022.

In der Gemeinde Kürten erhebt die Verwaltung weiter Beiträge für den Ausbau von Straßen nach dem Kommunalen Abgabengesetz.

Auch die Verwaltung in Kürten würde gerne erfahren, wie es mit den Beiträgen für den Straßenausbau weitergehen wird. Er hoffe, sagt Willi Hembach, der Allgemeine Vertreter des Bürgermeisters, dass es alsbald Klarheit für die Kommunen gebe. Die Abschaffung der Beiträge solle ja kommen, schaut Hembach auf entsprechende Beschlüsse auf Landesebene.

Aber noch sei diese Sache nicht im Gesetzestext aufgenommen und die Umsetzung eher unklar. „Wir müssen uns in Kürten weiter an die Gesetze halten“, sagt der Verwaltungsfachmann. Von sich aus könne die Kommune nicht auf die Beiträge der Bürger verzichten, einen Alleingang der Kommune dürfe es nicht geben. Es gebe ja seit 2020 eine Förderrichtlinie des Landes, aus der 50 Prozent der Kosten übernommen würden. „Aber was ist, wenn das Budget ausgeschöpft ist?“, fragt er.

Zunächst werde die Gemeinde wie bislang die gesamte Beitragssumme von den betroffenen Bürgern einfordern. Diese könnten sich die Ausgaben später ja zur Hälfte vom Land zurückholen. Dafür müssten aber Fördermittel vorhanden sein.

Kürtener Beispielrechnung

Richtig ins Geld können die Beiträge für die Straßensanierung, in der Sprache der Beamten auch nachmalige oder nochmalige Herstellung genannt, in der Tat. Eine Beispielrechnung, die die Kürtener Verwaltung aufgemacht hat für die Jahnstraße in Biesfeld, kommt auf eine Summe von 11 000 Euro, die ein Eigentümer bei einer entsprechenden Grundstücksgröße von 1000 Quadratmetern zu zahlen habe.

Dabei sagt, Hembach, sei für die Kommunen auf die Prozentzahl exakt festgelegt, welche Ausbaubeiträge auf die Anlieger umgelegt werden dürften und welche nicht. Nicht die volle Summe, sondern anteilig je nach Nutzung der Straße für die Öffentlichkeit, bei Anliegerstraßen 70 Prozent, bei Hauptachsen 30 Prozent.

Gerade im Ortsteil Biesfeld schauen die Anlieger derzeit sehr genau auf die Bewegungen, die es bei der „nachmaligen Herstellung“ ihrer Straßen gibt. Mit der Hubertusstraße und der Straße Im Binsenfeld sind in den kommenden Jahren weitere Anwohnerstraßen an der Ausbau-Reihe.

Wir müssen uns in Kürten weiter an die Gesetze halten.
Willi Hembach, Vertreter des Bürgermeisters der Gemeinde Kürten

Die Klarheit, die sich der Kürtener Verwaltungsvorstand wünscht, ist auf dem Papier vorhanden: Im März hatte der Landtag die damalige Landesregierung aufgefordert, bis zum 30. Juni ein Konzept für die 100-prozentige Abschaffung der Straßenausbaubeiträge vorzulegen.

Im Oktober versicherte Ministerin Ina Scharrenbach (CDU) dass die NRW-Regierung das Ende der Beiträge weiter verfolge. Das Land habe zum Thema ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, dabei gehe um die rechtssichere Abschaffung der Beiträge. Stichtag der Abschaffung solle rückwirkend der 1. Januar 2018 sein, antwortete die Landesregierung im August. Dieses Ziel werde weiter verfolgt.

Die fehlenden Einnahmen für die Kommunen sollen vom Land ersetzt werden „Die Einzelheiten werden derzeit geprüft. Der Landtag wird zeitnah nach Erarbeitung eines Konzepts informiert.“

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