Wohnen in Rhein-Berg23 Einfamilienhäuser sollen an der Bergstraße in Kürten entstehen

Lesezeit 1 Minute
Ortskern_Kuerten1

Kürten mit dem Hauptort, Rathaus (und Pfarrkirche) prägen das Bild.

Kürten – 23 Einfamilienhäuser sollen zwischen Kürten-Ort und Kürten-Busch entstehen, im Hinterland der Bergstraße, etwa gegenüber der Feuerwache liegend. Überplant wird eine Fläche von 2,8 Hektar, Investor ist die kommunale Erschließungsgesellschaft. Mehrere kleinere Veränderungen im Bebauungsplan Auf der Brache haben nun eine erneute Bürgerbeteiligung erforderlich gemacht. Diese läuft bis 12. August und bezieht sich ausschließlich auf die Umplanungen.

Begrünte Dachflächen möglich

Nach den jüngsten Beschlüssen der Kürtener Politik dürfen die Grundstücke zu 30 Prozent überbaut worden, zuvor galt eine 40 Prozent-Quote; ein Beschluss gegen Verdichtung. Die 40er-Quote gilt nur, falls Dachflächen begrünt werden. Noch neu: Entlang der Bergstraße wird die Puffer-Grünfläche von drei auf fünf Meter verbreitert. Und die Wohngebäude dürfen höchstens zweigeschossig errichtet werden, geneigte Dächer auf dem zweiten Geschoss sind nicht gestattet. Privatgelände wird bebaut

Zusätzlich zum Gebiet des Bebauungsplans wird nun auch eine Wohnbebauung auf einem brachliegenden Privatgelände südlich des Grundstücks Bergstraße 78 vorgenommen. Keine Veränderungen, so die Kommune, werde es für die Erschließung der privaten Anliegerstraße Antoniushöhe im Süden des Bebauungsplans geben; das entsprechende Grundstück bleibe weiter private Grünfläche.

Zwei Stellplätze je Wohneinheit geplant

Erschlossen werden soll das Baugebiet über die Bergstraße, etwa 60 Meter südlich der Ortseinfahrt Busch, vom Norden aus soll eine Linksabbiegerspur eingerichtet werden. Auch eine neue Verkehrsinsel für Fußgänger soll kommen. Die Planer denken im Wohnviertel an einen gemeinsamen Verkehrsraum für Fahrbahn und Gehweg, einseitiges Parken soll auf der Straße erlaubt werden. Solche Mischflächen erzeugten eine Reduzierung der Geschwindigkeit und eine Rücksichtnahme der Verkehrsteilnehmer.

Je Wohneinheit wird es zwei Stellplätze geben, öffentliche Parkplätze sollen als Längsparkplätze an der Haupterschließungsstraße hergestellt werden sowie in zwei Parkbuchten. Zwölf öffentliche Parkplätze sind vorgesehen. Im Baugebiet soll es auch eine rund 930 Quadratmeter große Freifläche als Treffpunkt und Kommunikationsort geben, die fast vollständig begrünt sein wird.

Gebäudehöhe festgelegt

Auch ein Kinderspielplatz ist laut Planern hier möglich. Für die oberen Grundstücke an der Bergstraße wird eine Gebäudehöhe von 9,50 Metern gelten, für die unteren von sieben Metern. Je Einzelhaus oder je Doppelhaushälfte sind höchstens zwei Wohneinheiten zulässig.

Das könnte Sie auch interessieren:

Der Abstand zu den angrenzenden Waldflächen muss bei der Bebauung im nördlichen Bereich mindestens 15 Meter betragen, innerhalb des Waldabstands sind nur Garagen Stellplätze und ähnliche Nebenanlagen gestattet.

KStA abonnieren