Damit die Kommune Odenthal den Weg pflegen und unterhalten kann, müssen die Eigentümer der beteiligten Grundstücke zustimmen.
Barrierefreier WegRoute rund um den Altenberg Dom soll öffentlicher Fußgängerbereich werden

Damit der barrierefreie Rundweg von der Kommune gepflegt werden kann, müssen die Eigentümer zustimmen.
Copyright: Anton Luhr
Seit rund anderthalb Jahren verfügt Altenberg über einen barrierefreien Rundweg. Im Sommer 2023 wurde der rund 1,4 Kilometer lange Komfortspazierweg rund um den Dom eingeweiht. Der Weg ist Teil des Projektes „Alle inklusive – barrierefrei & seniorengerecht“ und wurde unter anderem von der Projektgesellschaft „Das Bergische gGmbH“ umgesetzt. Das Geld dazu stammte aus dem EFRE-Topf, dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung. Nun soll auch die Verkehrssicherungs- und die Unterhaltungspflicht rechtssicher auf den Weg gebracht werden.
Damit der Rundweg einen öffentlich-rechtlichen Charakter erhält, soll er als „öffentlicher Fußgängerbereich“ gewidmet werden. „Dies hat für die Gemeinde Odenthal den Vorteil, dass sie auch Straßenbaulastträger des Weges wird“, führte die Verwaltung in der jüngsten Sitzung des Verkehrsausschusses aus. Damit hätte die Verwaltung die Verantwortung für Bau, Unterhaltung und Sicherheit des Weges. Das sei effizient und besser planbar, argumentierte die Verwaltung.
Der Weg läuft über Grundstücke verschiedener Eigentümer
Allerdings spiegelt sich die territoriale Zersplitterung von Altenberg auch beim Rundweg wider, der über die Grundstücke von vier verschiedenen Eigentümern verläuft. Neben der Gemeinde Odenthal sind dies eine Stiftung, ein privater Eigentümer und – auf dem längsten Wegstück – das Erzbistum Köln. Die Eigentümer müssten für die geplante Umwidmung „zwingend“ schriftlich zustimmen, führte die Verwaltung aus.
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Der barrierefreie Rundweg in Altenberg führt über längere Strecken auch über Grundstücke, die nicht der Kommune gehören (rote Linie).
Copyright: Gemeinde Odenthal/Repro Peine
Für zwei Grundstückabschnitte – die der Gemeinde und die der Stiftung – existiere bereits eine Widmung. Auch der private Eigentümer habe der Widmung zugestimmt. Das Erzbistum Köln als vierter Grundstückseigentümer wünsche hingegen keine Widmung nach dem Straßen- und Wegenetz NRW, sondern bevorzuge eine andere Form der Rechtssicherheit, führte die Verwaltung aus. Die Unterschrift unter einem entsprechenden Nutzungs- und Überlassungsvertrag stand zum Zeitpunkt der Sitzung noch aus.
Der Verkehrsausschuss folgte einstimmig den Vorschlägen der Verwaltung, die abschließend noch vom Gemeinderat abgesegnet werden müssen. „Das Bergische hat mit der Realisierung dieses barrierefreien Weges Großartiges geleistet“, meinte Andreas Fritsch, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD. Es sei wichtig, dass die Instandhaltung gesichert sei, damit der Weg auch in Zukunft weiter gut zu nutzen sei.

