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Feuer in Odenthaler HeimBrandstifterin wird dauerhaft in Psychiatrie untergebracht

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DPA_Land_und_Amtsgericht_Koeln

Der Eingang zum Gebäude des Land- und Amtsgerichtes.

Köln/Odenthal – Das Kölner Landgericht hat entschieden, eine 34-jährige schuldunfähige Brandstifterin dauerhaft in der Psychiatrie unterzubringen. Die Frau hatte nach den Feststellungen des Gerichts am 6. März 2021 gegen 6 Uhr ihre Bettdecke in einem Heim in Odenthal angezündet. Es entstand erheblicher Sachschaden von rund 150.000 Euro. Das Haus musste saniert werden. Verletzt wurde durch den Brand niemand.

Grund für die Brandstiftung der 34-Jährigen war laut Urteil eine „paranoide Verkennung“ der Situation, nachdem eine Mitbewohnerin an die verschlossene Zimmertür der Beschuldigten geklopft hatte. Von dieser Mitbewohnerin hatte sich die 34-Jährige bereits Wochen vor der Brandstiftung bedroht gefühlt. Die Betreuer der Einrichtung hatten aber keine Bedrohungslage, sondern nur kleinere alltägliche Streitigkeiten der Mitbewohnerinnen feststellen können.

Odenthal: Angeklagte rief Polizei, Betreuer und Ärztin an

Die Beschuldigte hatte, nachdem es an ihre Zimmertür geklopft hatte, bei der Polizei, bei einem Betreuer und einer Ärztin angerufen — letztere aber nicht erreicht. Die Polizei hatte keine Bedrohungslage erkennen können und gesagt, sie sei nicht zuständig; der Betreuer hatte sich auf den Weg zu dem Heim gemacht, kam dort jedoch erst an, als das Zimmer der Beschuldigten bereits lichterloh brannte. In mindestens einem der Telefonate hatte die 34-Jährige auch angekündigt, dass sie ihr Bett anzünden werde, wenn ihr niemand helfe.

Laut dem Urteil war das Bedrohungsempfinden der Beschuldigten in der konkreten Situation „pathologisch“. Ursächlich hierfür sei eine chronische paranoide Schizophrenie sowie ein „schizophrenes Residuum“ gewesen. Letzteres bezeichnet einen chronischen Zustand, der nach oder zwischen einzelnen psychotischen Schüben aufgrund einer paranoiden Schizophrenie auftreten und bestehen bleiben kann. Objektiv habe jedoch zu keinem Zeitpunkt Gefahr bestanden.

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Anders als die Staatsanwaltschaft ging das Gericht nicht davon aus, dass die 34-Jährige mit bedingtem Tötungsvorsatz handelte, sie also den Tod von Mitbewohnern nicht billigend in Kauf genommen habe. „Sie wollten Aufmerksamkeit für sich, aber nicht Ihren Mitbewohnern schaden“, sagte Kretzschmar an die 34-Jährige gerichtet.

Einen Rat gab die Vorsitzende der Beschuldigten, der sie alles Gute wünschte, noch mit auf den Weg: „Nie wieder mit dem Feuerzeug etwas in Brand stecken, außer einer Zigarette.“