UnfallVerfahren nach rätselhaftem Tod an Neujahr eingestellt – Odenthaler reagieren bestürzt

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Auf einer Straße sind Unfallmarkierungen zu sehen. Polizisten sichern Spuren.

Die Unfallstelle auf der Schallemicher Straße oberhalb des Scherfbachtals (im Hintergrund) am Neujahrsmorgen.

Bestürzt reagieren viele Odenthaler auf die Einstellung des Verfahrens wegen fahrlässiger Tötung gegen den Unfallfahrer vom Neujahrsmorgen.

Gegen den 39-jährigen Odenthaler, der am Neujahrsmorgen einen auf der Schallemicher Straße zwischen Eikamp und Scherfbachtal liegenden 22-Jährigen überfahren hat, wird strafrechtlich nicht weiter ermittelt. Das hat der Sprecher der Kölner Staatsanwaltschaft, Ulrich Bremer, am Donnerstag auf Anfrage dieser Zeitung mitgeteilt. Gegen den Unfallfahrer aus Odenthal war zunächst wegen fahrlässiger Tötung ermittelt worden.

Was auch weiter passiert: Nichts wird mir den Niklas wiederbringen.
Mutter des am Neujahrstag tödlich verunglückten Eikampers

Aber: Die Unfallrekonstruktion eines beauftragten Sachverständigen habe ergeben, „dass der Unfall für den Beschuldigten nicht vermeidbar gewesen sei“, so Oberstaatsanwalt Bremer. Aus diesem Grund sei das Ermittlungsverfahren eingestellt worden. Bremer: „Der für eine Anklageerhebung erforderliche hinreichende Tatverdacht hat sich nach Auswertung aller zur Verfügung stehenden Beweismittel nicht begründen lassen.“

Mit Bestürzung haben zahlreiche Menschen nicht nur in Odenthal-Eikamp auf die Einstellung des Verfahrens reagiert. „Es ist schwer zu begreifen“, äußerte sich die Mutter des ums Leben gekommenen 22-Jährigen im Gespräch mit der Redaktion. Ihr Rechtsanwalt wolle in jedem Fall Akteneinsicht nehmen. „Aber“, so die Mutter, „was auch weiter passiert: Nichts wird mir den Niklas wiederbringen.“

22-Jähriger hatte am Neujahrsmorgen auf Straße bei Odenthal-Scherf gelegen

Bis heute ist unklar, warum der 22-Jährige, der am Neujahrsmorgen bereits mehrere Kilometer von einer Feier in Scheuren in Richtung seines Zuhauses in Eikamp gelaufen war, oberhalb des Weilers Scherf außerhalb des Orts um kurz vor 8 Uhr auf der dunklen Straße lag. Die Obduktion hatte ergeben, dass der junge Mann unter einem Promille Alkohol im Blut hatte. Auch Hinweise auf Drogen hatte es keine gegeben.

Rätsel gab vielen Ortskundigen auch stets die Frage auf, warum der Unfallfahrer den am Boden liegenden 22-Jährigen auf der geraden Straße nicht rechtzeitig gesehen hatte, um zu bremsen oder auszuweichen. Laut Darstellung der Staatsanwaltschaft hat das Gutachten zur Unfallrekonstruktion ergeben, dass der 39-Jährige, der an diesem Morgen auf dem Weg zur Arbeit war, den Unfall nicht habe vermeiden können.

Zahlreiche Menschen hatten Anteil am Tod des vielseitig engagierten 22-Jährigen genommen

Wie berichtet hatten zahlreiche Menschen Anteil am Schicksal des in Eikamp vielseitig engagierten und verwurzelten Unfallopfers genommen, die Familie danach unterstützt und unter anderem an der Unfallstelle eine Gedenkstätte für den ums Leben gekommenen 22-Jährigen eingerichtet, die bis heute von Familie und Freunden liebevoll gepflegt wird.

Grablichter und Andenken stehen neben einer Straße.

Am Unfalltod des 22-jährigen Eikampers haben zahlreiche Menschen Anteil genommen.

Juristisch muss die Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft nicht der letzte Akt sein. Wie der Sprecher der Kölner Staatsanwaltschaft im Gespräch mit der Redaktion erläutert, können die Angehörigen Beschwerde gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft zur Einstellung des Strafverfahrens einlegen.

„Wenn sich dadurch ein entsprechender Anlass ergibt, werden wir wieder ermitteln“, so Oberstaatsanwalt Bremer. Wenn nicht, könne die Generalstaatsanwaltschaft zur Klärung eingeschaltet werden.

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