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VerkehrsgefährdungRösrather rast sternhagelvoll durch Overath – und landet vor Gericht

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Ein Blumenbeet verziert eine Querungshilfe über die Hauptstraße in Overath.

Über die ganze Breite der Hauptstraße in Overath ging die Promillefahrt des Rösrather Familienvaters.

Sternhagelvoll raste ein Kradfahrer (45) durch Overath, stets unter den Augen einer Polizeischülerin. Jetzt stand der Rösrather vor Gericht.

Fast sieben Kilometer ist ein 45-jähriger Monteur aus Rösrath sturzbetrunken mit seinem Motorroller durch Overath gefahren und hat dabei mehr als einmal fast einen Unfall gebaut – stets verfolgt von einer jungen Polizeianwärterin, die über Handy den Standort an die Kollegen durchgab. In Lohmar-Durbusch schließlich musste der Mann bremsen – und fiel um. Die Nachwuchs-Polizistin hechtete zu ihm, zog den Schlüssel und die Fahrt war vorbei, weil auch sehr schnell eine Streifenwagenbesatzung eintraf.

Jetzt stand der Monteur vor Gericht und machte nicht sehr viele Worte. Trinken sei eigentlich nicht seins, sagte der Vater zweier Söhne, er wisse auch nicht, was am Abend des 1. Oktober 2022 in ihn gefahren sei. Die Fahrt tue ihm sehr leid und sei nicht zu entschuldigen, fügte er lakonisch hinzu. Nur so viel zum Hintergrund: „Es ging mir in der Zeit nicht gut.“

Vier Schicksalsschläge in Folge

Das war allerdings noch tiefgestapelt, wie sich aus der weiteren Erläuterung ergab: Sein jüngerer Bruder war damals gestorben, die Mutter hatte einen Schlaganfall, ein Freund wurde ermordet und ein weiterer Freund nahm sich das Leben.

So etwas denkt sich keiner aus, dürfte sich der junge Amtsrichter Dr. Philipp Stöckle da gedacht haben und beschied den Mittvierziger: „Ich glaube Ihnen das jetzt mal.“

Gleichwohl kam Robert W. (Name geändert) natürlich nicht ungeschoren davon, denn nach der Aussage der angehenden Polizisten und ihrer mit im Auto sitzenden Freundin, einer Post-Mitarbeiterin, hatte er mehr als einmal beinahe einen Unfall gebaut. An der Tankstelle Jaeger, zwischen dem Overather Ortsausgang und Autobahnauffahrt, ging die Fahrt gegen 20.15 Uhr damit los, Robert W. einen ordentlichen Schluck nahm, eine Zigarette rauchte und dann loslegte: Ab in Richtung Overath-City, wobei er zwar noch rote Ampeln beachtete, aber überhaupt nicht in der Lage war, die rechte Spur zu halten; andere Autos mussten ihm ausweichen.

Fußgängerin in Heiligenhaus konnte sich gerade noch retten

Am Kreisel an der Overather Pfarrkirche St. Walburga streife er ein Verkehrszeichen, fuhr aber weiter, an der Gaststätte schräg gegenüber vom Rathaus nahm er fast die Spiegel der dort geparkten Autos mit, und den Berg nach Heiligenhaus hoch drehte er auf und hätte oben am Zebrastreifen fast eine Fußgängerin erwischt, wenn die sich nicht durch einen Sprung zur Seite gerettet hätte.

Ein halber bis ein Meter fehlte noch, sagten die Nachwuchs-Polizistin und ihre Freundin unabhängig zu der Situation aus. Im Heiligenhauser Kreisel bog Robert W. dann nach in Richtung Durbusch ab. Seine Fahrt endete, als eine Autofahrerin vor ihm an einer künstlichen Verengung in Durbusch bremsen musste, um den Gegenverkehr durchzulassen. Robert W. bremste ebenfalls, fiel vom Roller und konnte nicht mehr losfahren, weil ihm die Polizeianwärterin den Schlüssel abzog.

Blutprobe ergab 1,48 Promille

Vor Gericht legte Robert W. ein Geständnis im Rahmen seiner Möglichkeiten ab – an alles konnte er sich nicht erinnern, was aber angesichts von 1,48 Promille nicht sehr überraschend war.

Der Staatsanwalt forderte für die wüste Fahrt eine spürbare Geldstrafe in Höhe von 5400 Euro, 120 Tagessätze zu je 45 Euro. Verteidiger Biegel bat darum, erstens an der Höhe der Tagessätze zu schrauben und die Unterhaltspflichten seines Mandanten gegenüber Ehefrau und zwei Söhnen zu würdigen und ihn außerdem auch „nur“ wegen einer Trunkenheitsfahrt und nicht wegen einer Gefährdung des Straßenverkehrs zu belangen. Der Satz „Nur mit viel Glück ist das nicht schiefgegangen“ sei nicht belegbar, dafür fehle die unbekannt gebliebene Fußgängerin vom Überweg in Heiligenhaus. Biegel plädierte für eine Geldstrafe von 750 Euro.

Richter Stöckle schließlich verurteilte Robert W. wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs zu 2550 Euro Strafe,  85 Tagessätze zu je 30 Euro. Die Gefährdung sei durch die Zeuginnenaussagen belegt. Eine vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs sehe er aber nicht, sondern ein fahrlässige. Im Prinzip sei der Fahrer ein „grundsolider Mensch“. Wenn er seinen Führerschein aber noch einmal zurückhaben wolle, werde wohl eine MPU fällig: „Dann müssen Sie nachweisen, dass das eine Ausnahme war.“