Den Landwirten machen in diesem Jahr besonders zwei Dinge zu schaffen: der Regen und die Düngeverordnung.
Zu viel RegenRhein-Bergs Bauernverband sorgt sich um Getreideernte

Ein Bild aus besseren Zeiten: Ein Feld mit Gerste und Mohn am Bohofsweg/In der Wasserkuhl.
Copyright: Ralf Krieger
Der Rheinische Landwirtschaftsverband sorgt sich um die Getreideernte in diesem Jahr. Wie aus einer Mitteilung des Verbandes hervorgeht, machen den Landwirten in diesem Jahr zwei Dinge besonders zu schaffen: der Regen und die Düngeverordnung.
Seit mehr als drei Wochen seien die rheinischen Landwirte dabei, Weizen und Raps von den Feldern zu holen, teilt der Verband mit. Allerdings müsse die Ernte immer wieder unterbrochen werden. Der Grund dafür seien die kurzen Regenschauer in Kombination mit starker Bewölkung. Und durch die vielen Unterbrechungen dauere es, bis die Mähdrescher wieder auf Hochtouren liefen.
Man versuche das aufzufangen, indem man häufig bis spät in die Nacht arbeite, so der Verband. Trotzdem stünden noch rund 20 Prozent des Getreides auf den Feldern. Peter Lautz ist Vorsitzender der Kreisbauernschaft Rhein-Berg. Er sagt dazu: „Was für die Schulferien ärgerlich ist, wird für die Landwirte zur Herausforderung, denn die Aussicht, trockenes, lagerfähiges Getreide einzufahren, wird von Regenschauer zu Regenschauer geringer.“

Peter Lautz ist Vorsitzender der Kreisbauernschaft Rhein-Berg.
Copyright: Christopher Arlinghaus
Und mit jedem weiteren Tag, an dem die Ernte sich verzögere, sinke die Getreidequalität, was wiederum zu Ertragsverlusten bei den Bauern führe. Die Qualität des Weizens sei in diesem Jahr ohnehin „durchwachsen“, so der Bauernverband. Es könne kaum Getreide zum Backen erzeugt werden. Dazu Lautz: „Die Düngegesetzgebung sorgt dafür, dass wir kein hochwertiges Brotgetreide produzieren können und dieses von den Mühlen aufwendig importiert werden muss.“ Das Getreide reiche dadurch oft nur als Futtermittel und für die Industrie. „Das muss sich ändern, deshalb muss die Düngeverordnung dringend überarbeitet werden“, fordert der Vorsitzende der Kreisbauernschaft.
Durch die Düngeverordnung, die bundesweit gilt, ist unter anderem ein Maximalwert für den Stickstoffgehalt bei den Düngemitteln für die Landwirte festgelegt. „Mit Hilde der DBE (Düngebedarfsermittlung) wird eine maximal erlaubte Menge an Stickstoff ermittelt, die der Kultur während ihrer Vegetation verabreicht werden darf“, heißt es in der entsprechenden Passage zur Getreideernte.
Die Verordnung gibt gewisse Werte für bestimmte Getreidearten in Bezug auf die Erträge pro Fläche. Ein Beispiel: „Für die erste Stickstoffabgabe zu Vegetationsstart hat sich bei Wintergetreide eine Menge von 50 bis 70 Kilogramm N pro Hektar bewährt.“ N ist der Bedarfswert, der in der Verordnung festgelegt ist.
Ebenfalls zur Verordnung gehört eine umfassende Dokumentation. Dazu heißt es unter anderem: „Die Herleitung dieses Werts muss dokumentiert sowie sieben Jahre aufbewahrt werden.“ Und: „Auch die Düngemaßnahmen selber müssen gemäß DüV (Düngeverordnung) 2020 spätestens zwei Tage nach dem Aufbringen dokumentiert werden.“
Eine weitere Sorge der Bauern: Die Erzeugerpreise, die derzeit gezahlt würden, reichten für die Landwirte nicht aus, um kostendeckend zu produzieren, sagt Lautz.