Vorsichtsmaßnahme gegen Wassernot – Allgemeinverfügung in Rhein-Berg: Ab 1. Juli nur ein Eimer oder eine Kanne erlaubt.
Nur noch eine GießkanneRhein-Berg schränkt Wasserentnahme aus Gewässern drastisch ein

Nur ein Eimer oder eine Kanne Wasser darf aus Bächen entnommen werden.
Copyright: Christopher Arlinghaus (Symbolfoto)
Einen Eimer oder eine Gießkanne voll Wasser aus dem benachbarten Bach zum Blumengießen holen, das bleibt erlaubt. Wasser aus dem Gewässer auf die Gemüsebeete zu pumpen, ist dagegen künftig tabu. Ab dem heutigen Mittwoch (1. Juli) setzt der Rheinisch-Bergische Kreis mit einer Allgemeinverfügung erneut strenge Grenzen für die Wasserentnahme aus Bächen, Flüssen und Seen im Kreisgebiet.
„Die ungewöhnlich hohen Temperaturen und die außergewöhnliche Trockenheit der vergangenen Wochen und Monate hinterlassen deutliche Spuren in den Gewässern des Rheinisch-Bergischen Kreises“, begründet die Kreisverwaltung den Schritt. Viele Bäche führten deutlich weniger Wasser als im langjährigen Mittel, einige drohten bei anhaltender Trockenheit sogar vollständig auszutrocknen. Hinzu komme, dass viele Menschen ihre Gärten mit Wasser aus benachbarten Bächen oder Flüssen bewässerten und dafür Pumpen nutzten. „Dies trägt weiter dazu bei, dass die Gewässer zu wenig Wasser führen und austrocknen können“, so die Kreisverwaltung.
Das Verbot gilt bis zum 30. September, um Flüsse, Bäche und Seen zu schützen
Um Flüsse, Bäche und Seen zu schützen, hat der Rheinisch-Bergische Kreis deshalb erneut eine Allgemeinverfügung erlassen. Sie schränkt die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Wasserentnahme ab Juli im gesamten Kreisgebiet ein.Verboten sind bis zum 30. September sämtliche Wasserentnahmen im Rahmen des Eigentümer-, Anlieger- und Gemeingebrauchs. Ausgenommen bleiben lediglich Wasserentnahmen zum Tränken von Vieh nach den Vorgaben des Landeswassergesetzes NRW sowie kleinere Mengen, die mit Eimer oder Gießkanne entnommen werden und das Gewässer nicht beeinträchtigen.
Personen mit einer wasserrechtlichen Erlaubnis dürfen bis zum 30. September nur noch maximal 30 Prozent der bislang genehmigten Wassermenge entnehmen.
Allgemeinverfügung gilt nicht für Agger und Wupper, für sie ist die Bezirksregierung zuständig
Die Allgemeinverfügung gilt weiterhin nicht für Wasserentnahmen aus Agger und Wupper, da diese in die Zuständigkeit der Bezirksregierung fallen. Neu ist in diesem Jahr, dass auch die Wasserentnahme aus der Dhünn eingeschränkt wird. Dafür gilt eine eigene Allgemeinverfügung, die gemeinsam vom Rheinisch-Bergischen Kreis und der Stadt Leverkusen erlassen wird.
Bereits in den vergangenen trockenen Jahren mit geringen Niederschlägen – vor allem in den Sommermonaten – sei zu beobachten gewesen, dass viele Bäche, Flüsse und Seen im Rheinisch-Bergischen Kreis nur noch wenig Wasser führten oder sogar vollständig austrockneten. Dieser Trend habe sich in den vergangenen Jahren deutlich verschärft. Selbst vergleichsweise niederschlagsreiche Jahre wie 2024 reichten nicht aus, um das Wasserdefizit dauerhaft auszugleichen.
Entspannung der Lage ist nach Einschätzung des Kreises nicht in Sicht, selbst wenn es kurzfristig regne
Eine Entspannung der Lage ist nach Einschätzung des Kreises nicht in Sicht. Selbst wenn es kurzfristig regne oder einzelne kräftige Schauer niedergingen, stiegen die Pegel zwar vorübergehend an. Eine nachhaltige Verbesserung sei dadurch jedoch nicht zu erwarten.
„Aus diesem Grund müssen die Gewässer geschützt und dürfen nicht durch zusätzliche Wasserentnahmen belastet werden“, betont die Kreisverwaltung. Die anhaltende Trockenheit beeinträchtige den ökologischen Zustand der Gewässer zunehmend. Davon seien nicht nur Fische, Amphibien und andere Wasserlebewesen betroffen. Bäche und Seen seien auch als Tränke und Nahrungsquelle für viele Landtiere unverzichtbar. Zudem litten die Selbstreinigungskraft der Gewässer und damit langfristig auch deren Wasserqualität unter den niedrigen Wasserständen.
