Fragen und Antworten zur KommunalwahlWählen, wer in Rhein-Berg die Politik macht

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Eine Wählerin gibt im Wahllokal ihre Stimme ab. (Symbolbild)

  • Am 13. September sind Kommunalwahlen in NRW. Trotz Corona.
  • Dabei werden im Rheinisch-Bergischen Kreis besondere Hygieneregelung gelten.
  • Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Rhein-Berg – Vieles ist anders bei der Wahl im Corona-Jahr – und das liegt nicht nur daran, dass am 13. September besondere Hygienevorschriften gelten, damit’s beim Kreuzchenmachen nicht zu einer Infektion kommen kann. Ein Überblick über die wichtigsten Fragen rund um die Kommunalwahl in Rhein-Berg.

Wer beziehungsweise welche politischen Gremien werden gewählt?

Zur Wahl stehen in diesem Jahr die Bürgermeister in den acht Städten und Gemeinden des Kreises, außerdem die zuletzt bei der Kommunalwahl 2014 gewählten Stadt- und Gemeinderäte sowie der Kreistag. Der rheinisch-bergische Landrat wird bei dieser Kommunalwahl nicht neugewählt, da die Amtszeit des 2017 gewählten Landrates Stephan Santelmann (CDU) noch bis 2025 läuft. Das ist damals nach dem veränderten Wahlgesetz so festgelegt worden, um die Amtszeiten von Landrat und Kreistag wieder auf einem Termin zu vereinen, wie dies bereits in den Städten und Gemeinden erfolgt ist.

Wer darf die Bürgermeister, Stadt- und Gemeinderäte sowie den Kreistag wählen?

Wahlberechtigt für die Kommunalwahl ist, wer am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat, Deutscher ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzt, seit mindestens dem 16. Tag vor der Wahl in dem Wahlgebiet seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seinen Hauptwohnsitz hat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Wie viele Menschen in Rhein-Berg sind wahlberechtigt?

Nach derzeitigem Stand sind die laut Kreisverwaltung und Stadt Overath, die ihre Zahlen selbst auf Anfrage der Redaktion übermittelte, insgesamt 233 254 Einwohner in den acht Städten und Gemeinden des Kreisgebiets wahlberechtigt. Zum Vergleich: Bei der vergangenen Kommunalwahl am 25. Mai 2014 gab es 232 550 Wahlberechtigte im Kreisgebiet.

Wie viele Kandidaten treten bei den Bürgermeisterwahlen im Verbreitungsgebiet dieser Lokalausgabe an?

In Bergisch Gladbach haben SPD, Grüne und FDP Frank Stein (SPD) als gemeinsamen Kandidaten aufgestellt. Christian Buchen geht als Kandidat der CDU ins Rennen. Kandidat der AfD ist Günther Schöpf. Der Kandidat der Bürgerpartei GL, Iro Hermann, wurde vom Wahlausschuss der Stadt Bergisch Gladbach zurückgewiesen. Am heutigen Donnerstag entscheidet der Kreiswahlausschuss, ob diese Zurückweisung rechtens ist.

In Gladbach gibt es damit drei oder vier Bürgermeisterkandidaten. In Rösrath treten fünf Aspiranten an: Neben Amtsinhaber Marcus Mombauer (CDU) kandidieren Dirk Mau (SPD), Bondina Schulze (Grüne), Andrea Büscher (FDP) und Frank D. Albert von der Ohe (Die Linke). Ebenfalls fünf Bürgermeisterkandidaten gibt es in Kürten: Neben Amtsinhaber Willi Heider (parteilos) treten Marc Beer (CDU), Stefan Plag (SPD), Michelle Askari (parteilos, nominiert von FDP und Grünen) und der parteilose Kandidat Klaus Engels an. In Overath treten zur Bürgermeisterwahl Amtsinhaber Jörg Weigt (SPD) und Christoph Nicodemus (parteilos) an, der von CDU, Grünen und FDP aufgestellt wurde. In Odenthal gibt es ebenso zwei Bürgermeisterkandidaten: Neben Amtsinhaber Robert Lennerts (parteilos) tritt Jessica Korczykowski von der SPD an.

Wie gewinnt ein Kandidat die Bürgermeisterwahl?

Um gleich am 13. September Bürgermeister zu werden, benötigt ein Kandidat in diesem Wahlgang mehr als 50 Prozent der Stimmen. Falls keiner der Bewerber so viele Stimmen erhält, fällt die Entscheidung zwischen den zwei Kandidaten mit den meisten Stimmen in einer Stichwahl, die dann am 27. September 2020 stattfinden würde.

Wo wird es voraussichtlich zu Stichwahlen kommen?

Dass bei einer Wahl mit zwei Kandidaten beide haargenau die gleiche Stimmenzahl und damit keiner von beiden mehr als 50 Prozent der Stimmen im ersten Wahlgang erhält, ist relativ unwahrscheinlich. Insofern wird es in Overath und Odenthal wohl eher nicht zu einer Stichwahl kommen. Grundsätzlich gilt: Je mehr Kandidaten antreten, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Stimmen breit gestreut auf die Kandidaten entfallen und im ersten Wahlgang niemand die absolute Mehrheit von mehr als 50 Prozent der Stimmen erhält.

Wie werden die neuen Stadt- und Gemeinderäte sowie der Kreistag gewählt?

Jede Stadt und Gemeinde sowie das Kreisgebiet ist in Wahlbezirke für die Rats- beziehungsweise die Kreistagswahl eingeteilt. Die antretenden Parteien und Wählergemeinschaften können für alle oder auch einen Teil der Wahlbezirke Kandidaten aufstellen, die in dem jeweiligen Wahlbezirk gewählt werden können, deren Namen also auf dem Wahlzettel erscheint. Gewählt wird jeweils der Kandidat in einem Wahlkreis, der die meisten Stimmer erhält.

Neben diesen direkt gewählten Rats- und Kreistagsmitgliedern erhalten die angetretenen Parteien und Wählervereinigungen Rats- und Kreistagssitze gemäß dem Ergebnis, das sie in einer Kommune beziehungsweise im Kreisgebiet erzielt haben. Je nach ihrem Wahlergebnis können dann Kandidaten von einer ebenfalls zuvor von den Parteien und Wählervereinigungen aufgestellten sogenannten Reserveliste in den Stadt- oder Gemeinderat beziehungsweise den Kreistag einziehen.

Wie können Wahlberechtigte ihre Stimme abgeben?

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, seine Stimme abzugeben: am 13. September von 8 bis 18 Uhr in dem Wahllokal, das auf der Wahlberechtigungskarte vermerkt ist, die in den kommenden Wochen jeder Wahlberechtigte im Kreisgebiet zugeschickt bekommen wird; oder im Rahmen einer Briefwahl. Briefwahlunterlagen können ebenfalls mit der Wahlbenachrichtigungskarte per Post sowie online oder per E-Mail im Wahlbüro angefordert werden. Sie müssen dann gemäß der Anleitung zurückgesendet werden.

Kann man seine Stimme auch vor dem 13. September persönlich abgeben?

Ja, im Rahmen der Briefwahl kann man die Wahlunterlagen in der Regel auch bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnorts abholen beziehungsweise gleich vor Ort ausfüllen und wieder abgeben. Das nennt sich dann „Briefwahl vor Ort“

Die Stadt Bergisch Gladbach richtet dazu ab Montag, 17. August, sogenannte „Briefwahl vor Ort“-Büros, auch „Direktwahlbüros“ genannt, am Kirchplatz in Refrath, an der Schloßstraße 29a in Bensberg sowie in der RheinBerg-Galerie in der Stadtmitte ein. Die übrigen Kommunen bieten diesen Service in der Regel in ihren Verwaltungsgebäuden an, so beispielsweise auch die Stadt Overath, die diesen Service wegen der nötigen Corona-Abstandsreglungen diesmal nicht im Rathaus, sondern an der Hauptstraße 78 einrichtet. Sobald Orte und Zeiten in allen Kommunen feststehen, informieren wir an dieser Stelle darüber noch einmal gesammelt.

Welche Hygienevorschriften wird es in den Wahllokalen am 13. September geben?

Jede Stadt und Gemeinde im Kreis hat ein eigenes Schutz- und Hygienekonzept aufzustellen. In wesentlichen Punkten setzen diese auf ähnliche Maßnahmen. Die Stadt Bergisch Gladbach beispielsweise stattet ihre 100 Wahllokale mit Spuckschutzwänden aus. Es gibt Desinfektionsmittel für Flächen und Hände

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Den Wahlhelfern werden Fingerlinge zum Auszählen sowie FFP2-Masken zum Eigen- und Fremdschutz zur Verfügung gestellt. Nur zwei Wähler dürfen gleichzeitig das Wahllokal betreten, Einbahnstraßen-Regelungen werden eingerichtet. Wer sich vor Infektionen fürchtet, kann einen eigenen Stift mitbringen. Wähler werden gebeten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, das empfehlen auch andere Kommunen.

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