Rösrath – Der 77 Jahre alte Rentner Rolf Münster fühlt sich betrogen, hereingelegt von einem Rösrather, der ihm ein Auto verkauft hat.
Münster hatte sich bei dem Gebrauchtwagenkauf auf den Hauptuntersuchungsnachweis (im Volksmund zwar Tüv-Plakette genannt , aber auch andere Unternehmen verleihen diese Plakette) verlassen – und war verlassen.
„Der Wagen sollte mein letztes Auto werden. Mit 77 Jahren plant man ja nicht mehr so lange“, sagt Münster. Preiswert sollte der Wagen sein und möglichst in örtlicher Nähe angeboten werden. Der Rentner suchte im Internet und fand seinen Traumwagen, wenige Kilometer entfernt.
Der Kleinwagen wurde angepriesen als scheckheftgepflegt, aus Erstbesitz und mit einer frischen Plakette. Die Preisbewertung des Verkaufsportals im Internet wies das Auto als „gutes Angebot“ aus. Der 77-Jährige fuhr zum Anbieter, nahm das Auto kurz in Augenschein, der Wagen stand auf dem Firmengelände einer Autowerkstatt, und kaufte den Wagen im Vertrauen auf die gerade erst erfolgte sogenannte Hauptuntersuchung.
Drei statt einem Vorbesitzer
„Als ich den Wagen bei der Autowerkstatt abholte, und den Fahrzeugbrief genauer studierte, stellte ich fest, dass der Wagen vor mir nicht nur einen, sondern schon drei Besitzer gehabt hatte“, sagt Münster. Schon auf der Fahrt nach Hause stellte er ein unregelmäßiges Bremsverhalten fest, und als er die Motorhaube öffnete, sah er, dass die Befestigung der Haube durchgerostet war.
Der Käufer nahm Kontakt zu dem Gutachter auf, der die Hauptuntersuchung durchgeführt hatte.
Zu Münsters Überraschung bot ihm der Prüfer sofort den Ankauf des Fahrzeuges an – zum gezahlten Kaufpreis ohne Abschlag. Münster: „Ich war nun misstrauisch geworden und habe den Wagen beim Tüv in Bensberg vorgestellt.“
Dort bekam der 77-Jährige Bescheid, dass das Auto Mängel aufweise und wieder vorgestellt werden müsse. Unter anderem sei die Bremsanlage nicht mehr sicher, und der Verschluss der Motorhaube drohe während der Fahrt abzureißen.Münster ließ einen Kostenvoranschlag in einer Fachwerkstatt machen und sollte mehr als 1800 Euro für die anstehende Reparatur bezahlen. Der Prüfer der ersten Untersuchung, bei der ja angeblich alles in Ordnung war, wollte bei dieser Untersuchung in der Fachwerkstatt dabei sein – erschien allerdings dann doch nicht. Münster: „Ich habe daraufhin Anzeige wegen Betrugs erstattet.“
Bei der Hauptuntersuchung des Kleinwagens habe er nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt, sagte der Kölner Prüfingenieur auf Anfrage dieser Zeitung: „Ich habe mir nichts vorzuwerfen.“ Er habe ein Kaufangebot unterbreitet, „weil ich Ärger vermeiden wollte“, begründet der Ingenieur.
Darüber hinaus habe er ein Auto für den Winter benötigt, und der Wagen sei dafür ideal gewesen. Da der 77-Jährige aber mittlerweile eine Betrugsanzeige erstattet habe, sehe er nun von einem Ankauf des Fahrzeugs ab und vertraue ganz auf die Justiz.
„Ich kann zu diesen konkreten Fall nichts sagen“, erklärt ein Autoverkäufer aus dem Rheinisch-Bergischen, der nicht namentlich genannt werden möchte. Allerdings ist der Mann bereit, etwas zu der generellen Situation auf dem Gebrauchtwagenmarkt zu sagen. Er spricht von „Gefälligkeitsgutachten“, die immer mal wieder ausgestellt würden. „Da fallen schon mal ein paar Scheine für den Prüfer mehr ab“, gibt der Verkäufer unumwunden zu. Namen von Prüfinstituten wolle er aber nicht nennen.
In den vergangenen Jahren sei es allerdings schwieriger geworden, mängelbehaftete Fahrzeuge bei der Hauptuntersuchung durch die Prüfung zu bringen. „Es hat da in den vergangenen Jahren immer mal wieder kleinere Skandale gegeben, die aber nur innerhalb der Branche bekannt geworden sind. Die Prüfinstitute sind nun vorsichtiger und gewissenhafter geworden“, sagt der Autoverkäufer.
Dass ein Fahrzeuge mit mangelhafter Bremsanlage und verrostetem Motorhaubenverschluss die Hauptuntersuchung besteht, hat der Autofachmann in seiner beruflichen Laufbahn allerdings noch nicht erlebt.