Gefahren für WildvögelVogelretter warnt vor Teichschutznetzen in Rösrath – Naturschutzverbände für Verbot

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Auf die Gefahren für Wildvögel, die durch Teichschutznetze entstehen, macht Dirk Sindhu (rechts) von der Bergischen Greifvogelhilfe aufmerksam.

Auf die Gefahren für Wildvögel, die durch Teichschutznetze entstehen, macht Dirk Sindhu (rechts) von der Bergischen Greifvogelhilfe aufmerksam.gsforst-Marathon D

Auch Klebefallen, die in Gärten und Obstplantagen eingesetzt werden, sind für kleinere Vogelarten oder Fledermäuse gefährlich.

Auf die Gefahren für Wildvögel, die durch Teichschutznetze entstehen, macht Dirk Sindhu von der Bergischen Greifvogelhilfe aufmerksam. Auch Klebefallen, die in Gärten und Obstplantagen zur giftfreien Bekämpfung störender Insekten eingesetzt werden, sind für kleinere Vogelarten oder Fledermäuse gefährlich, wie Sindhu erklärt. Gerade hat er einen Uhu, der sich durch ein Netz verletzt hat, zur Pflege auf der Greifvogelstation am Turmhof in Rösrath aufgenommen.

Dieser sei „einer von vielen Fällen“ von Greifvögeln, die im Laufe eines Jahres eingeliefert würden. „Die meisten Tiere haben gravierende Verletzungen, sind unterkühlt und stark geschwächt“, berichtet Sindhu. „Der ganze Stoffwechsel ist derangiert, vergleichbar mit dem eines Hochleistungssportlers“, erklärt er. Hintergrund sei, dass die Tiere über lange Zeit versuchen würden, sich aus ihrer misslichen Lage zu befreien, das zehre „alle Energiereserven“ auf.

70 Prozent der Tiere sterben, nachdem sie aus Netz befreit werden

Und das habe gravierende Folgen, so Sindhu, die schädliche Wirkung der Netze sei nicht zu unterschätzen. „Der Zustand der Tiere in den Netzen ist für Laien nicht zu beurteilen“, erklärt er. „Falls diese Tiere befreit werden, ist davon auszugehen, dass circa 70 Prozent versterben“, berichtet er. Wenn sie unter Einsatz der letzten Energiereserven noch fliegen und flüchten könnten, seien sie in ihrem geschwächten Zustand nicht mehr in der Lage, sich mit Nahrung zu versorgen.

Daraus müssten Konsequenzen gezogen werden: „Netze, Schnüre über Teichen können als Falle für viele geschützte Arten fungieren und sind somit unzulässig“, stellt er fest. „Viele Teichbesitzer sind darüber leider nicht hinreichend informiert und fallen aus allen Wolken, wenn wir sie damit konfrontieren, da sie nur ihre Teichbewohner schützen wollen.“ Bei unsachgemäßer Verwendung seien Netze und Schnüre über Teichen „ungeeignet“, das Anbringen der Netze sei genehmigungspflichtig.

Naturschutzverbände fordern Verbot von Vogelabwehrnetzen

Sindhu verweist auch auf ein noch weitergehendes Forderungspapier, das zahlreiche Naturschutzverbände formuliert und dem Landes-Umweltministerium vorgelegt haben. Sie fordern vom Gesetzgeber „ein grundsätzliches Verbot des Einsatzes von Vogelabwehrnetzen an privaten und nebengewerblichen Teichanlagen“. An gewerblich betriebenen Aqua- oder Obstkulturen seien „tägliche Kontrollen der Anlagen zwingend erforderlich“.

Rechtliche Grundlage für ein Verbot seien Tierschutzgesetz, Bundesartenschutzverordnung und Bundesnaturschutzgesetz. Auch für ein Verbot von Verkauf und Einsatz von Klebefallen sprechen sich die Naturschutzverbände aus. Sie verweisen darauf, dass Vögel oder Fledermäuse, die daran kleben bleiben, sich verzweifelt zu befreien versuchen und sich immer mehr mit Klebstoff belasten. „Werden diese Tiere nicht rechtzeitig gefunden, sterben sie langsam und qualvoll“, heißt es in einem weiteren Forderungspapier, speziell zu den Klebefallen.

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