ProzessbeginnJugendlicher missbraucht und verletzt Betreuerin lebensgefährlich

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Nach der gefährlichen Körperverletzung in diesem Haus Anfang Januar dieses Jahres ermittelte eine Mordkommission.

Nach der gefährlichen Körperverletzung in diesem Haus Anfang Januar dieses Jahres ermittelte eine Mordkommission.

Rösrath – Der Fall hatte Anfang des Jahres für Aufsehen am Ortsrand von Rösrath-Rambrücken gesorgt: Ein 19-jähriger Bewohner einer Außenwohngruppe einer Jugendhilfeeinrichtung soll eine Betreuerin so stark gewürgt und mit Faustschlägen traktiert haben, dass die 22-jährige lebensgefährlich verletzt wurde.

Ab heute hat sich der 19-Jährige deshalb vor der 20. Großen Strafkammer des Kölner Landgerichts zu verantworten. Dem Angeklagten, der laut Presseinformation des Kölner Landgerichts eine „sehr auffällige und problematische Kindheit und Jugend“ hatte, wird vorgeworfen, sein drei Jahre älteres Opfer gegen drei Uhr in der Nacht unter einem Vorwand zu seinem Zimmer, das im Untergeschoss des Hauses lag, gelockt zu haben.

Staatsanwaltschaft will Sicherungsverwahrung vorbehalten

Dort soll er die Betreuerin von hinten in den Würgegriff genommen und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt haben. Anschließend soll er die bewusstlose Frau sexuell missbraucht haben. Anschließend habe er die wehrlose Frau ins Freie gebracht, wo er ihr mit den Fäusten ins Gesicht geschlagen haben soll. Nachdem der Angeklagte schließlich von ihr abließ, soll er um 4.05 Uhr die Polizei über den Notruf verständigt haben.

Beim Eintreffen der Rettungskräfte soll die schwer verletzte 22-Jährige nach Angaben einer Gerichtssprecherin nur noch stoßweise geatmet haben und nicht mehr ansprechbar gewesen sein: „Es bestand Lebensgefahr und sie musste intensivmedizinisch behandelt werden“, so die Sprecherin. Die Staatsanwaltschaft hat laut Gericht beantragt, im Urteil die Anordnung von Sicherungsverwahrung vorzubehalten.

Für den Prozess, der heute um 9.15 Uhr in Saal 27 des Kölner Landgerichts beginnt, sind acht Verhandlungstage bis zum 11. November angesetzt.

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