Drei Monate auf Bewährung für Einbruch22-Jähriger klaute Werkzeug aus Schulzentrum in Rösrath

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Das Bild zeigt die Baustelle, Handwerker sind noch am Arbeiten. Auf einem Schild steht „Hier geht es demnächst zur Gesamtschule“.

Von der Baustelle auf dem Freiherr-vom-Stein-Gymnasium wurde vom Angeklagten Werkzeug gestohlen.

Bei einem Einbruch in das Freiherr-vom-Stein-Gymnasium in Rösrath hat der Angeklagte Werkzeug im Wert von 1000 Euro mitgehen lassen.

Dumm und kriminell hat sich ein 22-jähriger Juristensohn aus Rösrath verhalten, als er gemeinsam mit einem Freund in der Nacht zum 18. März vergangenen Jahres in das Rösrather Freiherr-vom-Stein-Gymnasium einstieg und Werkzeug im Wert von 1000 Euro klaute.

Jetzt stand er wegen gemeinschaftlichen schweren Diebstahls und Hausfriedensbruchs vor Gericht und hatte gleich doppelt Glück: Erstens hatte sich sein Strafverteidiger offenkundig weitaus mehr um ihn bemüht als seine leiblichen Eltern – und es geschafft, den Drogenkonsumenten mit aktenkundiger „langjähriger Cannabis-Affinität“ aus seiner Lethargie zu holen und zu einem umfassenden Geständnis zu bewegen, bei dem er auch den Komplizen preisgab.

Und zweitens hatten die Behörden in Sachen Hausfriedensbruch auf der Großbaustelle Gymnasium so gepatzt, dass der Hausfriedensbruch mangels gültigem Strafantrag der Stadt Rösrath bei der Polizei gar nicht bestraft werden konnte. Am Ende bekam Franz K. (Namen geändert) die Mindeststrafe von drei Monaten für den Diebstahl. Sein Mittäter wird sich demnächst vor Gericht verantworten müssen.

Im Prozess gestand Franz K., mit seinem damaligen Komplizen und Mitbewohner Maximilian F. über das Baugerüst am Schulzentrum erst nach oben geklettert zu sein. In Höhe der dritten Etage des zu der Zeit weitgehend fensterlosen Baus entdeckten sie, dass ein doch noch vorhandenes Fenster nicht richtig verschlossen war. In dem Klassenraum dahinter hatten Handwerker ihre Maschinen deponiert.

Rösrath: Angeklagter Juristensohn hatte eine schwierige Kindheit

Kumpel Max habe das Fenster geöffnet, sei eingestiegen und habe die Beute herausgereicht. Doch dann tauchte die Polizei auf. Während Max die Flucht gelang, gab Franz K. den Versuch nach 50 Metern auf. In der Verhandlung kam die Lebensgeschichte des Angeklagten zur Sprache. Seine Wiege stand nicht in einem sozialen Brennpunkt, sondern im Hause einer Kölner Juristenfamilie, doch schickte die ihn ins Internat. Es folgten Heim, Förderschule, psychiatrische Behandlung, Bekanntschaften mit der Strafjustiz.

„Angesichts Ihres Haschisch-Konsums in jungen Jahren können Sie noch von Glück reden, dass Sie keine Psychose bekommen haben“, gab der Staatsanwalt dem jungen Mann zu bedenken und forderte vier Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung, Schadenswiedergutmachung sowie verpflichtende Gespräche bei der Drogenberatung und Drogentests.

Richter Dr. Philipp Stöckle, der in Sachen Strafantrag auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hingewiesen hatte, blieb noch einen Monat darunter und verhängte die Mindeststrafe: „Drei Monate sind gut genug.“ Aber er gab dem zur Tatzeit gerade 21 Jahre alt gewordenen Mann auch mit: „Sie sind jetzt erwachsen. Sie haben Ihr Leben selbst in der Hand!“

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