Stadt wartet abAnlieger müssen vielleicht doch nicht für Rösrather Straßen zahlen

Gut ausgebaute Radwege sind in Rösrath eher eine Seltenheit.
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Rösrath – Die Stadt Rösrath wartet bei Straßenausbaumaßnahmen ab, wie sich die Rahmenbedingungen auf Landesebene entwickeln. Das hat Dezernent Christoph Herrmann gegenüber dieser Zeitung erklärt. Hintergrund ist, dass bei den Anliegerbeiträgen eine weitere Entlastung von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern zu erwarten ist – unter Umständen sogar eine komplette Befreiung von Beiträgen. „Maßnahmen, die davon betroffen werden könnten, stellen wir bis zum Sommer zurück“, sagte Herrmann auf Nachfrage.
Für Betroffene von Straßenausbauprojekten sind das günstige Perspektiven. Denn vor kurzem hat die Landtagsmehrheit aus CDU und FDP einen Antrag verabschiedet, nach dem künftig keine Anliegerbeiträge mehr zu zahlen sind – jedenfalls dann, wenn Mittel aus einem Förderprogramm des Landes zur Verfügung stehen.
Mit Förderprogramm kann Hälfte der Beiträge übernommen werden
Ein solches Förderprogramm gibt es bereits seit 2019, damit können bisher 50 Prozent der Anliegerbeiträge übernommen werden, dafür ist ein Förderantrag zu stellen. Nach dem Beschluss der Landtagsmehrheit sollen es künftig 100 Prozent sein, allerdings erst nach der Landtagswahl. Daher kann ein Abwarten der Stadt Rösrath den Betroffenen von Straßenausbauprojekten viel Geld sparen: Dies sei eine Entscheidung „pro Bürger“, sagt Herrmann.
Eine Unsicherheit liegt darin, dass die Mittel in dem Förderprogramm des Landes begrenzt sind auf jährlich 65 Millionen Euro. Für die bisherige Halbierung der Beiträge wurden aber erst elf Millionen Euro verbraucht. Der Rest steht also für die komplette Übernahme der Beiträge durch das Land zur Verfügung. Dennoch kann auch diese Summe irgendwann verbraucht sein, und so ist offen, was danach geschieht. Angesichts dieser Perspektive forderten die Oppositionsfraktionen SPD und Grüne eine komplette Abschaffung der Anliegerbeiträge. Einen Gesetzentwurf der SPD, nach dem die Beiträge schon jetzt abgeschafft worden wären, lehnte die Mehrheit ab.
19 beitragspflichtige Projekte anvisiert
Was Anlieger in Rösrath zu erwarten haben, hängt somit auch vom Ausgang der Landtagswahl im Mai ab. Nach dem Straßen- und Wegekonzept der Stadt Rösrath, das der Stadtrat in einer aktualisierten Fassung soeben einstimmig beschlossen hat, sind für den Zeitraum von 2022 bis 2025 insgesamt 19 beitragspflichtige Straßenausbauprojekte anvisiert. Die Auflistung der Projekte schafft laut Stadtverwaltung „Transparenz“ für die Betroffenen, über die einzelnen Vorhaben ist aber jeweils noch zu entscheiden.
Eine interessante Frage für Betroffene ist auch der Stichtag für die Gewährung von Fördergeld. Nach der von CDU und FDP beschlossenen Regelung sollen Straßenbaubeiträge rückwirkend ab 2020 zu 100 Prozent übernommen werden können. Wer zuvor von einem Ausbauprojekt betroffen war, profitiert nicht von der Neuregelung.
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Auch bei der bisherigen 50-Prozent-Regelung gibt es Verlierer, sie galt für Projekte, die nach dem 1. Januar 2018 beschlossen wurden. Und so melden sich Anlieger der Scharrenbroicher Straße, für die der Rösrather Stadtrat Mitte Oktober 2017 eine Ausbaumaßnahme für einen Straßenabschnitt beschlossen hat – aus Sicht der Betroffenen zweieinhalb Monate zu früh. Sie fordern nun eine „Härteregelung“ und zumindest eine finanzielle Entlastung.



