Mutter bewusstlosRösratherin verweigert Ersthelfer Schlüssel zur Wohnung

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Der Rettungsdienst hilft einer Dame bei Glätte über die Straße.

Statt sofort zu helfen, musste der Rettungsdienst in Rösrath selbst Hilfe anfordern (Symbolfoto).

Als ihre Mutter dringend Hilfe benötigte, soll sich eine Rösratherin viel Zeit gelassen haben. Dafür wurde sie jetzt bestraft.

Gut zehn Monate nach ihrem ersten, geplatzten Strafprozess hat eine 59-jährige Frau aus Rösrath jetzt einen Strafbefehl wegen unterlassener Hilfeleistung bekommen. Die Frau war angeklagt worden, einem Ersthelfer die sofortige Herausgabe des Schlüssels zur Wohnung ihrer bewusstlosen Mutter mit der Begründung verweigert zu haben, sie müsse vorher noch zur Toilette gehen.

In der Folge rückte die Freiwillige Feuerwehr an und brach die Tür zur Wohnung der Mutter auf. Der von der Anklage so beschriebene Vorfall hatte sich am 14. Mai 2021 in Rösrath ereignet. Im März 2022 musste die damals arbeitslose Bürokauffrau deshalb vor das Amtsgericht.

Tochter ohne ein Wort des Bedauerns

Dort bestritt Susanne D. (Name geändert) die Vorwürfe im Wesentlichen. Sie habe die Situation gar nicht richtig erfasst, sagte sie damals vor Gericht, und sie habe auch nicht erst zur Toilette gehen wollen, sondern sei bereits dort gewesen. Als sie dann aber schließlich ihre Wohnungstüre geöffnet habe, hätten dort drei Polizisten gestanden und auf sie gewartet. Sie sei sich damals wie eine Verbrecherin vorgekommen.

Da der Angeklagten in der Verhandlung nicht ein Wort des Bedauerns über die Lippen kam, entschied der seinerzeitige Amtsrichter Reinhard Bohn, den Fall zu vertagen und den Helfer als Zeugen vorzuladen. Zur Neuverhandlung erschien dieser Zeuge pünktlich im Gericht; dagegen ließ sich Susanne D., die schon zu ihrem ersten Prozess zehn Minuten zu spät gekommen war, gar nicht blicken.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ Amtsrichter Dr. Philipp Stöckle, der den Fall von seinem pensionierten Vorgänger übernommen hat, einen Strafbefehl über 500 Euro, 50 Tagessätze zu je zehn Euro, gegen die Frau. Susanne D. kann die Strafe nun entweder akzeptieren und bezahlen oder Einspruch einlegen. In dem Fall käme es erneut zu einer mündlichen Gerichtsverhandlung.

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