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RösrathWarum die Bahnunterführung doch noch einen Gehweg bekommen könnte

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Zu sehen ist eine Bahnunterführung.

Vielleicht erhält die Unterführung an der Lüghauser Straße mit dem Neubau einen Gehweg.

Die Stadt Rösrath fragt eine Kostenschätzung für einen Fußweg an der Brücke über die Lüghauser Straße an.

Die Stadt Rösrath wird bei der Deutschen Bahn eine Kostenschätzung für den Bau eines Gehwegs in der Bahnunterführung Lüghauser Straße am Bahnhof Hoffnungsthal einholen. Damit hat der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung die Verwaltung beauftragt – der Beschluss geht zurück auf Initiative der CDU-Fraktion. Die hatte dazu aufgrund der Berichterstattung dieser Zeitung die Initiative ergriffen. Da der Neubau der Eisenbahnbrücke mittlerweile auf das Jahr 2030 oder später verschoben sei, müsse die Stadt Rösrath nun einen „Neubau inklusive eines Fußgängerweges fordern“, so der CDU-Fraktionsvorsitzende Marc Schönberger in einem Schreiben an den Bürgermeister.

Wie berichtet, müsste für Wünsche über die nötigen Standards hinaus die Kommune zahlen. Wie Straßen und Schienen an Kreuzungen aufeinander abgestimmt werden, ist im Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) rechtlich geregelt – von der Planung und Durchführung über die Kostenübernahme bis hin zur Zuständigkeit für die Erhaltung der Kreuzungsanlagen (Brücken und Bahnübergänge). „Wünsche, die über diese notwendigen Standards hinausgehen – etwa eine veränderte Verkehrsführung aus städtebaulichen oder verkehrsorganisatorischen Gründen – gelten als zusätzliche Maßnahmen im Interesse der Kommune“, erläuterte damals der Bahnsprecher.

Erhebliche Kostenbeteiligung

Eine Anpassung des Bestandsbauwerks in Gestalt eines Gehwegs sei lediglich unter einer „erheblichen Kostenbeteiligung der Stadt möglich gewesen, die deutlich über den Aufwand einer üblichen Gehwegerrichtung hinausgegangen wäre“, sagte damals der Pressesprecher der Stadt. Darum sei diese Option „nicht weiterverfolgt“ worden.

Nach Angaben der Stadt Rösrath ist aktuell noch nicht klar, ob durch die Verschiebung des Brückenneubaus auf 2030 oder später auch ein neues Planfeststellungsverfahren nötig sein wird. In dem Fall könne die Stadt tatsächlich noch einmal Einfluss auf die Planung nehmen und für einen Gehweg sorgen.

Stadt müsste Mehrkosten übernehmen

Allerdings: Sollte die Stadt eine Planungsänderung veranlassen, müsse sie auch damit verbundene Mehrkosten übernehmen. Zudem müsse sie sich nach Eisenbahnkreuzungsgesetz auch an den Kosten für ein geändertes Grundbauwerk beteiligen, so die Stadt.

Ursprünglich wollte die Bahn in den kommenden Monaten auch die marode Bahnunterführung aus dem Jahr 1905/06 komplett abreißen und neu bauen. Dann entschied sie sich aber kurzfristig, erst noch neue Bauvorschriften abzuwarten, die demnächst veröffentlicht werden sollen, wie sie am 27. Februar erklärte – und stoppte damit das Bauprojekt.