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Sammler im WaldPilze nur für Eigenbedarf erlaubt

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Begehrte Sammelobjekte sind die Steinpilze.

Rhein-Berg – Die feuchtwarmen Temperaturen des beginnenden Herbsts lassen derzeit die Pilze ungewohnt früh und zahlreich aus dem Boden sprießen. Das lockt alle Jahre wieder Pilzsammler in die Wälder. Die meisten sind Privatleute, es gibt aber auch gewerbliche Sammler, die kiloweise Pilze zum Verkauf mitnehmen.

Die Kreisverwaltung weist aus diesem Anlass darauf hin, dass pro Tag nur zwei Kilogramm Pilze für den eigenen Bedarf gesammelt werden dürfen. Das gewerbliche Sammeln von Pilzen ist verboten und kann mit bis zu 5000 Euro bestraft werden. In den betroffenen Gebieten werden nun während der Pilzsaison Kontrollen durchgeführt. Ein Förster sei neulich von einem illegalen Pilze-Sammler attackiert worden, berichtet Kreissprecherin Hannah Weißgerber. Waldspaziergänger sollten die Polizei alarmieren, wenn sie auffällige Vorgänge beobachten.

Besonders geschützt

Neben dem Wissen, welche Pilze genießbar und welche giftig sind, sollten Pilzsammler noch einiges mehr beachten: Die Verwaltung weist darauf hin, dass Pilze zu den besonders geschützten Arten gehören. Daher gebe es nur wenige Sorten, die gesammelt werden dürfen: Zu ihnen gehören Steinpilze, Pfifferlinge, Brätlinge, Birkenpilze, Rotkappen, Morcheln, Maronenröhrling und der Hallimasch. Es gebe aber auch Arten, die nur noch ganz selten vorkämen und deshalb auch nicht gesammelt werden würden – dazu gehört der Trüffelpilz oder der vom Aussterben bedrohte Sommer-Röhrling sowie der gelbe und weiße Bronzeröhrling.

Um Natur und Tiere zu schützen, ist das Pilzesammeln in den Fauna-Flora-Habitat-Gebieten (FFH), die nach einer europäischen Norm besonders geschützt sind, und in allen Naturschutzgebieten nicht erlaubt. Damit die Tiere nicht gestört und aufgescheucht werden, dürfen die Wege dort nicht verlassen werden. Dies gilt etwa für die beliebten Erholungsgebiete Königsforst und Wahner Heide sowie für alle Naturschutzgebiete im Kreis.

Nähere Informationen zu den Schutzgebieten gibt es auf der Internetseite des Rheinisch-Bergischen Kreises unter dem Stichwort Landschaftspläne und Naturschutzgebiete. Bei Fragen steht zudem die untere Landschaftsbehörde auch telefonisch unter ☎ 02202/13 25 25 zur Verfügung.

www.rbk-direkt.de