BedburgDie Anwohner der Sankt-Rochus-Straße müssen sich im falschen Film wähnen

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Blitz-Marathon

Polizisten mit einer Laserpistole (Symbolbild) 

Die Anwohner der Sankt-Rochus-Straße müssen sich im falschen Film wähnen. Ihre Beschwerden über Raser führen dazu, dass die Höchstgeschwindigkeit in besagtem Abschnitt mal eben um 20 Kilometer pro Stunde hochgesetzt wird.

Der für die Straße verantwortliche Kreis verlängert nach gründlicher Prüfung die Rennstrecke um 600 Meter weiter an den Ortskern heran – bis kurz vor ein Seniorenheim und eine Grundschule. Wohlgemerkt nicht aus bösem Willen oder Willkür, sondern weil die Straßenverkehrsordnung es so will.

Im Sinne der Menschen, ist die Entscheidung sicher nicht

Der Grund: Von der Straße aus kommt man nicht direkt auf ein privates Grundstück. Daher liegt laut StVO keine erkennbare geschlossene Bebauung vor. Dass jeder Autofahrer rechts und links der Straße geschlossene Bebauung erkennt, spielt dabei offenbar keine Rolle. Ebenso wenig der Spielplatz am Ortseingang direkt an der Sankt-Rochus-Straße oder der Radweg hinab in den Ort, der nur durch eine Linie aus weißer Farbe von der Fahrbahn getrennt ist.

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Wer jemals die Querungshilfe in Höhe des Spielplatzes, die ausgerechnet an einer Kurve gelegen ist, benutzt hat, wird das Unwohlsein kennen. Überquert wird die Sankt-Rochus-Straße nicht einfach nur nach Sichtprüfung, sondern wegen der Unübersichtlichkeit auch nach Gehör: Kommt ein Auto angerast?

Es mag sein, dass rechtlich mit der Versetzung des Ortsschilds dann alles seine Richtigkeit hat. Aber im Sinne der Menschen, für die die Straßenverkehrsordnung da sein sollte, ist das sicher nicht.

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