OVG sieht kein Risiko bei SchnelltestsEilantrag von Bedburger Schülern abgelehnt

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Ein Corona-Selbsttest liegt am Platz eines Schülers in einem Klassenraum. (Symbolbld)

Bedburg/ Münster – Der Eilantrag einer Sechstklässlerin und eines Achtklässlers aus Bedburg gegen die Testpflicht an Schulen wurde vom Oberverwaltungsgericht Münster abgelehnt.

Die Antragstellerin und der Antragsteller sehen ihr Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt. Sie beklagen, dass der Antigentest zu komplex und die Aussagekraft zu gering sei. Außerdem befürchten sie eine Stigmatisierung, sollten sie positiv getestet werden.

Dieser Sicht folgt das OVG nicht. Die Selbsttest sind laut Mitteilung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassen. Gesundheitliche Risiken durch die Inhaltsstoffe können die Richter nicht erkennen. Außerdem müssen die Schüler nicht an den Selbsttests in der Schule teilnehmen. Die Coronabetreuungsverordnung sehe als Alternative die Vorlage eines höchstens 48 Stunden alten negativen Tests vor.

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Schüler, die keinen negativen Nachweis vorweisen können und einen Corona-Test verweigern, müssen nach Vorgaben des Landes vom Unterricht ausgeschlossen werden. Dagegen waren zahlreiche Schüler in Vertretung ihrer Eltern und eine Schule mit Eilanträgen vor das OVG gezogen. Das Gericht hatte von einer Klagewelle gesprochen. Bis zum Donnerstag lagen in Münster rund 80 Eilanträge von Schülern aus ganz NRW vor.

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