Rücklagen sind aufgebrauchtGebühren in Bergheim steigen im kommenden Jahr

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Ein Mitarbeiter einer Entsorgungsfirma hebt eine Mülltonne an einen Entsorgungswagen. (Symbolbild)

Bergheim – Der Ausschuss für Soziales, Finanzen und Liegenschaften hat unter anderem die Gebühren für Friedhöfe, Abfallentsorgung und Straßenreinigung festgesetzt. Der Rat muss die Beschlüsse noch verabschieden.

Friedhofsgebühren

Die Kosten für Bestattungen sind gestiegen, zum Beispiel für Erdbestattungen von Erwachsenen und Kindern über fünf Jahren von 880 auf 954 Euro sowie für Urnenbestattungen in einem Reihengrab (263 auf 273 Euro). Gesunken sind die Kosten für die Grabpacht, bei einem Erdreihengrab für Menschen im Alter über fünf Jahren von 1310 auf 1290 Euro, bei Urnenreihengräbern von 1047 auf 1031 Euro.

Abfallentsorgung

Die Kosten für die Abfallbeseitigung sind gestiegen, das liegt vor allem daran, dass der Rhein-Erft-Kreis rund 498 000 Euro höhere Deponiegebühren erhebt. Wie die Kreisverwaltung auf Anfrage erklärte, liege das an neu geschlossenen Verträgen mit Entsorgungsunternehmen, die ab dem kommenden Jahr gelten würden.

Die Leerung einer 60-Liter-Tonne alle 14 Tage kostet im nächsten Jahr 121 Euro (2020: 113 Euro), die einer 120-Liter-Tonne 243 statt 226 Euro. Der Beschluss erfolgte einstimmig. Auf die Erhöhungen des Kreises habe die Stadt keinen Einfluss, hieß es aus den Fraktionen.

Straßenreinigung

Der Winterdienst wird 2021 um 23 Cent pro Frontmeter teurer (25 auf 48 Cent). Auch die Straßenreinigung wird teurer. Die Kosten für die Reinigung der Fahrbahn einmal die Woche steigen von 1,47 auf 1,57 Euro pro Frontmeter, die für eine zweimal wöchentliche Reinigung der Gehwege von 4,59 auf 4,86 Euro je Frontmeter.

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Der Grund für die Erhöhungen sei, dass es keine Rücklagen aus Überschüssen aus den Vorjahren mehr gebe. Wie Kämmerer Matthias Esser erläuterte, müssten solche Überschüsse immer in den folgenden vier Jahren auf die Verbraucher umgelegt werden. Jetzt sei das Geld aufgebraucht. Die Fraktionen sahen die Erhöhungen daher als unumgänglich an.

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