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KioskmordBergheimer wegen Totschlag verurteilt

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Ein 30-Jähriger aus Kerpen ist in Quadrath-Ichendorf erschossen worden.

Bergheim/Köln – Wegen Totschlags verurteilte die 5. Große Strafkammer des Kölner Landgerichts den 46 Jahre alten Bergheimer Kioskbesitzer zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten. Sehr ausführlich habe sich die Kammer mit den Vorgängen in der Nacht vom 16. Februar 2013 rund um den Bahnhofsvorplatz in Bergheim-Quadrath-Ichendorf befasst und glaube, sich ein „ziemlich genaues Bild“ von dem machen zu können, was dort geschehen sei.

Im Vorfeld der Tat, bei der ein 30-jähriger Familienvater von drei Schüssen getroffen worden sei und wenig später starb, sei es im Kiosk wiederholt zu Übergriffen gekommen. Mal sei gestohlen, mal seien Gegenstände beschädigt worden. Der Angeklagte habe diese Vorfälle jeweils bei der Polizei angezeigt. Ob allerdings das spätere Opfer oder dessen Freunde für diese Übergriffe verantwortlich gewesen seien, sei ungewiss. Stunden vor der Tat seien das Opfer und vier seiner Freunde im Kiosk gewesen und hätten unter anderem zwei Flaschen Whiskey getrunken. Die Stimmung sei friedlich gewesen, auch als der Kioskbesitzer seinen Laden gegen 1 Uhr geschlossen habe und nach Hause gefahren sei. Dennoch habe der Angeklagte seinen Sohn und dessen Freund gebeten, in der Nacht am Kiosk noch einmal nach dem Rechten zu schauen. Bei dieser Begegnung sei es aus banalem Grund zu einem Streit zwischen dem Sohn des Kioskbesitzers und dessen Freund einerseits und der Gruppe junger Erwachsener auf dem Bahnhofsvorplatz andererseits gekommen, der in einer Handgreiflichkeit geendet habe. Sohn und Freund hätten den Angeklagten über diese Auseinandersetzung informiert. Dieser habe „wütend reagiert“, sich rasch angezogen, die Pistole eingesteckt und sei zum Kiosk gefahren.

Zwei tödliche Schüsse

Die Kammer habe nicht feststellen können, dass es zu diesem Zeitpunkt einen Plan oder aber die Absicht gegeben habe, „jemanden zu erschießen“. „Er hatte die Absicht, mit den Leuten zu reden“, erläuterte der Vorsitzende Richter Heinz Hemmers in seiner Urteilsbegründung. Vor dem Hintergrund der vorherigen Übergriffe auf den Kiosk sowie der aktuellen Streitigkeiten mit dem Sohn „sei die Atmosphäre aufgeladen“ gewesen. Der 46-Jährige sei mit dem Auto direkt auf das Opfer zugefahren, habe es zur Rede stellen wollen. Gegenseitig seien sich beide an den Kragen gegangen, schließlich habe der Angeklagte die Pistole aus dem Hosenbund gezogen und innerhalb einer Minute aus geringer Distanz drei Schüsse auf den Familienvater abgegeben, zwei seien tödlich gewesen. Nach Erkenntnissen der Kammer habe er beim zweiten Schuss mit bedingtem Tötungsvorsatz, beim dritten Schuss mit direktem Tötungsvorsatz gehandelt. Es habe ein „Bündel an Motiven“ vorgelegen, die Tat sei ein „Ausdruck großer Ratlosigkeit“ gewesen.

Dass der Anlass geringfügig war, der Angeklagte mehrere Schüsse abgegeben habe, obwohl das Opfer sich habe zurückziehen wollen, wertete die Kammer strafverschärfend. Für den Angeklagten spreche, dass er bis zur Tat sozial integriert gewesen sei, keine Vorstrafen habe, überwiegend geständig gewesen sei, nach der Tat selbst den Notruf alarmiert habe, mit der Witwe einen Vergleich vereinbart habe und sich reuig zeige. Die Nebenklagevertreter, die eine lebenslängliche Haftstrafe wegen Mordes beantragt hatten, kündigten Revision einzulegenan. Rüdiger Buhr, Verteidiger des Angeklagten, sprach von einem „sachgerechten Ergebnis“.