Vater und Sohn totVerurteilter Unfallfahrer aus Pulheim kommt aus der Haft frei

Lesezeit 3 Minuten
Polizisten sichernn Spuren an der Unfallstelle. Die B59 wird ausgeleuchtet, es ist Nacht.

Bei dem Unfall auf der B59 bei Pulheim wurden Vater und Sohn getötet. Polizisten sicherten Spuren an der Unfallstelle.

Vor dem Urteil hatte es Tumulte im Gerichtssaal im Bergheimer Amtsgericht gegeben. Angehörige und Freunde bedrohten den Angeklagten. 

Der 39-Jährige, der vorigen August einen Vater und seinen Sohn auf der B59 bei Pulheim bei einem Unfall tödlich verletzt hat, ist vom Amtsgericht Bergheim zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Weil das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, muss der Mann die Haft zunächst nicht antreten.

Die Untersuchungshaft wurde ausgesetzt, der Mann muss sich allerdings wöchentlich bei der Polizei an seinem Wohnort in Rommerskirchen melden. Der 39-Jährige hat bereits mehrere Monate in Untersuchungshaft gesessen. Vier Jahre lang darf ihm kein Führerschein ausgehändigt werden.

20 Polizisten und Polizistinnen sicherten den Prozess

Im Gerichtssaal spielten sich emotionale Szenen ab. Rund 30 Angehörige und Freunde der beiden Getöteten verfolgten den Strafprozess, darunter die Lebensgefährtin des achtfachen Vaters. Vor allem die Verlesung der Obduktionsprotokolle löste Tränen bei Verwandten und Freunden aus.

Der 39-Jährige musste sich wegen fahrlässiger Tötung, Fahrerflucht, Alkohol am Steuer und Fahren ohne Führerschein vor dem Bergheimer Amtsgericht verantworten.

Nachdem aus den Zuschauerreihen aber Drohungen und Beleidigungen gegen den Angeklagten ausgesprochen wurden, riefen die Justizbeamten sicherheitshalber die Polizei zu Hilfe. Rund 20 Polizistinnen und Polizisten sicherten daraufhin den Fortgang des Prozesses.

Der Verurteilte lebt von Schwarzarbeit auf dem Bau

Auch das Urteil nahmen Familie und Freunde nur unter Protestbekundungen auf. „Viel zu wenig für zwei Menschenleben!“, hieß es. Der Vorsitzende Richter war um Deeskalation bemüht und bot Angehörigen nach dem Urteil Gespräche und Erläuterungen an. „Was kein Gericht kann, ist Ihnen die Trauer zu nehmen oder Ihnen Ihre Angehörigen zurückzugeben“, sagte Richter Klaus-Stephan von Danwitz in der Urteilsbegründung.

Verurteilt wurde der 39-Jährige, der nach eigenen Angaben von Schwarzarbeit auf dem Bau lebt, nicht nur wegen der fahrlässigen Tötung, sondern auch wegen Fahrens ohne Führerschein und unter Alkoholeinfluss, Fahrerflucht und wegen der Nutzung eines gefälschten Führerscheins.

Großeinsatz der Polizei: Rund 20 Beamtinnen und Beamte sicherten den Prozess im Amtsgericht Bergheim.

Rund 20 Polizisten sicherten den Prozess im Amtsgericht Bergheim wegen des Rollerunfalls bei Pulheim, bei dem ein Vater und sein Sohn im August 2022 auf der B59 starben.

Am 13. August vorigen Jahres war der 39-Jährige um 23.48 Uhr auf der Bundesstraße 59 mit einem weißen Lieferwagen unterwegs und überholte zwei Autos. Er scherte scharf ein, zwang eine Autofahrerin zum Bremsen und stieß laut Gericht dann ungebremst mit einem Tempo zwischen 100 und 115 auf den Roller von Vater und Sohn, die vor den beiden Autos in der Dunkelheit fuhren.

Der 35- und der 18-Jährige wurden gegen die Windschutzscheibe des Lieferwagens und von dort in den Grünstreifen beziehungsweise auf die Fahrbahn geschleudert. Der damals 38-jährige Fahrer des Lieferwagens setzte seine Fahrt fort und überließ die beiden tödlich verletzten Männer ihrem Schicksal.

Während der Mann mit dem schwer beschädigten Lieferwagen nach Rommerskirchen zu seiner Wohnadresse fuhr, kämpften Ärzte um die Leben der beiden Rollerfahrer. Der 18-Jährige erlag allerdings noch an der Nacht seinen schweren Verletzungen, der Vater starb nur wenige Tage später.

Der 39-Jährige war schon vorher alkoholisiert aufgefallen

Ein Zeuge bemerkte den Lieferwagen noch auf der Fahrt nach Rommerskirchen wegen der zerstörten Frontscheibe. Er rief die Polizei über Notruf herbei und folgte dem Wagen bis zum Haus. Bei dem Fahrerflüchtigen wurde nur zwei Stunden nach dem Unfall ein Alkoholwert von 2,3 Promille festgestellt.

Vor Gericht wurden noch weitere Vergehen des 39-Jährigen verhandelt: So hatten ihn Polizisten zwei Monate vor dem Unfall an einer Tankstelle in Köln mit 2,7 Promille Alkohol im Blut aus dem Verkehr gezogen. Eine Fahrerlaubnis hatte er nicht, wohl aber einen gefälschten Führerschein. Und nur wenige Stunden vor dem Unfall in Pulheim war der Mann in Rommerskirchen ebenfalls wegen Fahrens ohne Führerschein aufgefallen.

Strafmildernd wirkte sich das Geständnis des Angeklagten aus, ebenso der Umstand, dass er wegen des starken Alkoholkonsums womöglich nicht in vollem Umfang schuldfähig war. Auch wenn der Mann weitgehend reglos vor Gericht saß, äußerte er Bedauern und Reue.

KStA abonnieren