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Betrunken auf dem E-ScooterPolizei stoppt mehrere Personen im Rhein-Erft-Kreis

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Auch bei E-Scootern gelten Alkoholgrenzwerte wie beim Auto.

Brühl/Wesseling – Polizeibeamte ahndeten vergangene Woche gleich fünf Verstöße bei E-Scooter Fahrern.

Zwei Personen waren in Brühl betrunken mit den Kraftfahrzeugen unterwegs und drei Personen fuhren in Brühl und Wesseling mit eigenen E-Scootern - jedoch ohne den obligatorischen Versicherungsschutz.

Alkoholisierte Fahrer in Brühl gestoppt

In Brühl war in der Nacht zu Samstag, 6. November, ein 24-Jähriger gegen 2 Uhr früh mit einem geliehenen E-Scooter auf der Uhlstraße unterwegs, als die Polizei ihn kontrollierte. Wie die Polizei mitteilt, sei er sofort von dem Fahrzeug abgestiegen, als er die Beamten bemerkte. Der Mann schwankte und habe undeutlich gesprochen, zudem rochen die Beamten den Alkohol an dem 24-Jährigen. Der Atemalkoholtest ergab einen Wert von über zwei Promille. Auf der Polizeiwache ordeneten die Beamten eine Blutentnahme an. Der Beschuldigte muss sich nun wegen Verdachts von Trunkenheit im Verkehr verantworten.

Ebenfalls wegen Trunkenheit im Verkehr wirft die Polizei einem 28-Jährigen vor, der rund zwei Stunden später an der Römerstraße angehalten wurde. Bei ihm ergab der ein Atemalkoholtest einen Wert von 1,2 Promille. Der Beschuldigte erklärte laut Polizei, dass er von Promillegrenzen bei E-Scootern nichts gewusst habe. 

Polizei verweist auf Versicherungspflicht bei E-Scootern

In Wesseling und Brühl trafen Polizeibeamte am Samstag sowie Mittwoch und Donnerstag vergangener Woche Personen an, deren Elektro-Roller nicht versichert waren. Am Samstag war es eine 20-Jährige, in der Flach-Fengler-Straße in Wesseling und am Donnerstag, 4. November, ein 62-Jähriger auf der Bonner Straße, der seinen Roller nicht versichert hatte. 

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Ebenso kontrollierten Beamte am Mittwoch, 3. November, in Brühl auf der Königstraße einen 30-jährigen Fahrer, der für seinen E-Scooter keinen gültigen Versicherungsschutz nachweisen konnte. In allen drei Fällen leiteten die Beamten ein Ermittlungsverfahren ein. Die Polizei weist zudem darauf hin, dass bei E-Scootern identische Alkoholgrenzwerte gelten wie bei Autos, da es sich auch bei den E-Rollern um Kraftfahrzeuge handelt. (at)