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Vorfahrtsregelung am Brühler SternOhne Rücksicht geht es nicht

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Die als Stern bekannte Kreuzung in der Brühler Innenstadt ist laut Stadtverwaltung ein gelungenes Beispiel für einen Shared Space.

Brühl – Immer wieder löst die Verkehrsregelung am sogenannten Stern in Brühl Diskussionen aus. Autos, Busse, Lieferverkehr, aber auch viele Fußgänger und Radfahrer frequentieren diese Kreuzung. Der Knotenpunkt von Uhlstraße, Bonnstraße, Clemens-August-Straße und Mühlenstraße gilt vielen Bürgern als ausgesprochen unübersichtlich.

Von den Planern ist das im gewissen Maße so gewollt. Denn letztlich sollen sich alle Verkehrsteilnehmer zurücknehmen, umsichtig die Straße teilen und im Zweifelsfall dem anderen den Vortritt lassen. Nach Ansicht der Fachleute ist der Stern ein „erfolgreiches Beispiel für einen Shared Space“, also einen geteilten öffentlichen Raum.

Es gilt Schrittgeschwindigkeit

„Verkehrsrechtlich handelt es sich um eine verkehrsberuhigten Zone“, klärt die Stadtverwaltung auf Anfrage auf. Oberstes Gebot sei dort die gegenseitige Rücksichtnahme. „Dies ist insofern notwendig, als dass es keine wirklichen Fahrbahnen gibt“, teilt die Stadt mit.

Für das Verhalten der Verkehrsteilnehmer gelten nichtsdestotrotz klare Vorgaben: Vorgeschrieben ist Schrittgeschwindigkeit. Wer ein Fahrzeug führt, darf Fußgänger nicht gefährden und muss, wenn nötig, eben warten. Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen, aber den „Fahrverkehr nicht unnötig behindern“, erläutert die Stadtverwaltung weiter.

Verkehrsberuhigte Zone

So viel zur Begegnung von Fahrzeugen und Fußgängern. Wer aber hat „Vorfahrt“ in einer solchen verkehrsberuhigten Zone? Auch hier klärt die Verwaltung auf: Innerhalb eines verkehrsberuhigten Bereiches gelte grundsätzlich die Regel „rechts vor links“. Keine Anwendung finde diese Regel lediglich für jene Fahrzeuge, die aus einem verkehrsberuhigten Bereich auf eine „normale“ Straße einbiegen. Für sie gilt dasselbe wie für jene Autofahrer, die über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einbiegen: Sie haben zu warten.

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Am Stern ist aber die gesamte Kreuzung verkehrsberuhigt. Dort gilt demnach rechts vor links. Genauso wichtig wie diese Regel sind jedoch zweifellos die Einhaltung der vorgeschrieben Schrittgeschwindigkeit und gegenseitige Rücksichtnahme, um Unfällen vorzubeugen.