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Klage gegen Land NRWHat Elsdorfs Bürgermeister den Rat übergangen?

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Zu sehen ist ein Großgerät im Tagebau Hambach.

Rund ein Drittel des Elsdorfer Stadtgebiets liegt im Tagebau Hambach und künftig im See. Elsdorf beklagt jetzt gerichtlich dadurch mangelnde Stadtentwicklungsmöglichkeiten.  

Der Kreis prüft, ob Andreas Hellers Alleingang rechtens ist. Er verlangt einen Ausgleich dafür, dass ein Drittel des Stadtgebiets dem Tagebau geopfert wurde.

Der Stadt Elsdorf droht möglicherweise Ungemach durch die Aufsichtsbehörde. Die Kreisverwaltung prüft, ob Bürgermeister Andreas Heller befugt gewesen ist, zwei Klagen gegen das Land NRW anzustrengen. Dies bestätigte ein Behördensprecher auf Anfrage. Details könne er nicht nennen.

Nach Informationen dieser Redaktion hätte sich der CDU-Politiker möglicherweise zuvor die Zustimmung des Stadtrats für sein Vorgehen einholen müssen. Seine Behörde stehe in engem Austausch mit der Stadtverwaltung in Elsdorf, so der Sprecher des Kreises.

Elsdorf möchte kein „Sonderopfer“ bringen

Heller hatte am Montag (19. Januar) öffentlich gemacht, dass er zum Endes des Jahres 2025 eine Kommunalverfassungsbeschwerde gegen das Land eingereicht habe; zudem zeitgleich eine so genannte Normenkontrolle beim Oberverwaltungsgericht NRW. Hintergrund ist der 2024 – auch von Heller – im Braunkohlenausschuss verabschiedete geänderte Braunkohlenplan. Er war durch den vorgezogenen Ausstieg aus dem Tagebau erforderlich geworden.

Heller beklagt, dass seit rund 50 Jahren ein Drittel des Elsdorfer Stadtgebiets abgebaggert worden sei, ohne dass seine Stadt dafür entschädigt worden sei. Elsdorf werde kein „Sonderopfer“ bringen.