ErftstadtStadt gibt Baustelle an Blessemer Abbruchkante nach Asbestfunden wieder frei

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Schilder an den Absperrungen warnen vor Asbest. 

Schilder an den Absperrungen warnen vor Asbest. 

Erftstadt – Die Baustelle an der Abbruchkante an der Blessemer Burg ist wieder freigegeben. Alle asbesthaltigen Bruchstücke, die beim Abbruch der durch die Flutkatastrophe zerstörten Reithalle noch auf dem Gelände gelegen hätten, seien „gesichert und entsorgt und werden einer Deponierung zugeführt“, teilte die Stadtverwaltung gestern Nachmittag dieser Zeitung mit.

Schon am Donnerstag, 23. September, sei im Zusammenhang mit einer Begehung durch Gutachter der Bezirksregierung Arnsberg vermutet worden, dass vereinzelte asbesthaltige Bruchstücke der Reithalle noch auf dem Gelände lägen. Daraufhin seien die Abrissarbeiten gestoppt worden, so die Verwaltung. Gutachter sollten Zeit bekommen, die Asbestgefahr zu prüfen. Anschließend hätten Mitarbeiter eines qualifizierten Unternehmens die „geringen Rückstände“ eingesammelt.

Stadt Erftstadt: „Über die Absperrung hinaus bestand keine Gefahr“

Zur Erinnerung: Die Stadt hatte das Gelände weiträumig sperren lassen, Warnschilder mit dem Wort „Asbestfasern“ wurden aufgehängt. Eine Information für die Bewohner der Burg hatte es zumindest bis Donnerstagmittag nicht gegeben. Auch die Blessemer Bevölkerung und die Medien wurden nicht informiert, trotz Anfragen der Redaktion. Erst am Freitagnachmittag informierte die Verwaltung.

In der Mitteilung schreibt der neue Pressesprecher der Stadt, Christian Kirchharz, dass der Vorgang durch einen von der Stadt Erftstadt beauftragten Gutachter begleitet worden sei. Dieser habe Stadt und Entsorgungsunternehmen auch empfohlen, während der Arbeiten besondere Warnhinweise um das Gelände anzubringen, damit jegliche Gefahr für Dritte ausgeschlossen werden könne. „Über die Absperrung hinaus bestand keine Gefahr“, sagte Kirchharz.

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Am späten Freitagnachmittag informierte die Bezirksregierung Köln: „Zur Einhaltung der Vorschriften beim Umgang mit den asbesthaltigen Dachplatten kann aus Geheimhaltungsgründen keine Auskunft erteilt werden. Die Entsorgung der asbesthaltigen Platten ist noch nicht abgeschlossen und wird fortgesetzt.“

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