Wie die Stadt Erftstadt mitteilt, wird Jörg Breetzmann mit Ablauf des 28. Februar 2026 aus seinem Amt ausscheiden.
Breetzmann scheidet ausErftstadt braucht einen neuen Ersten Beigeordneten

Jörg Breetzmann, Erster Beigeordneter der Stadt Erftstadt, scheidet zum 28. Februar aus dem Amt aus.
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Jörg Breetzmann ist seit dem 1. März 2018 Erster Beigeordneter der Stadt Erftstadt. Seine Amtszeit, die acht Jahre lang dauert, endet damit folglich in diesem Jahr. Eine Wiederwahl Breetzmanns ist bislang nicht erfolgt.
Hätte Jörg Breetzmann denn bereits wiedergewählt werden müssen? Immerhin ist das Ende seiner Amtszeit nah. Die Stadtverwaltung teilt nun auf Anfrage dieser Redaktion mit: „Über eine mögliche Wiederwahl oder Ausschreibung der Stelle des Ersten Beigeordneten wird der Rat in seiner Sitzung am 10. Februar 2026 entscheiden.“
Die Stadt verweist zudem auf die Gemeindeordnung. Demnach dürfe die Wahl oder Wiederwahl frühestens sechs Monate vor Freiwerden der Stelle erfolgen. Die Stellen der Beigeordneten seien auszuschreiben, bei Wiederwahl könne davon abgesehen werden, wie es dort heißt.
Erftstadt: Verpflichtung, eine Wiederwahl anzunehmen, entfällt
Weiterhin seien Beigeordnete verpflichtet, „eine erste und zweite Wiederwahl anzunehmen, wenn sie spätestens drei Monate vor Ablauf der Amtszeit wiedergewählt werden“, heißt es in der Gemeindeordnung weiter. Zur Annahme einer Wiederwahl ist Breetzmann demnach nun nicht mehr verpflichtet, denn die Dreimonatsfrist ist bereits verstrichen.
Die Verwaltung erläutert dazu, dass dies im vorliegenden Fall bedeute, dass innerhalb einer Frist vom 1. September 2025 bis 28. Februar 2026 über eine Wiederwahl oder Ausschreibung der Stelle des Ersten Beigeordneten zu entscheiden sei. Da weder eine Wiederwahl noch eine Ausschreibung der Stelle in den ersten drei Monaten dieser Sechs-Monats-Frist erfolgt sei, entfalle die Verpflichtung für den jetzigen Amtsinhaber, eine Wiederwahl anzunehmen, begründet die Verwaltung.
Jörg Breetzmann wird entsprechend mit Ablauf des 28. Februar 2026 aus seinem Amt ausscheiden
„Der Erste Beigeordnete hat in den vergangenen Tagen bereits signalisiert, dass er von diesem Recht Gebrauch machen und eine entsprechende Wiederwahl ablehnen würde“, so die Verwaltung. Konkret bedeutet das: „Jörg Breetzmann wird entsprechend mit Ablauf des 28. Februar 2026 aus seinem Amt ausscheiden.“
Wie es jetzt zunächst weitergeht? Bis zur Wahl einer oder eines neuen Ersten Beigeordneten übernehmen die Bürgermeisterin und der Verwaltungsvorstand die Aufgaben, wie aus dem Rathaus zu erfahren ist.
Weiter teilt die Stadt mit: „Es ist vorgesehen, mit Beschluss des Rates am 10. Februar 2026 die Stelle zeitnah auszuschreiben.“ Mit der Ausschreibung beginne der Prozess zur (Aus)Wahl einer oder eines neuen Ersten Beigeordneten samt Vorstellung im Rat et cetera, so die Verwaltung. Das könne einige Wochen und Monate in Anspruch nehmen.
Zum Jahresende 2024 war bekannt geworden, dass der Frechener ab dem 1. April 2025 die Geschäftsführung der Stadtentwicklungsgesellschaft (SEG) in Frechen übernehmen sollte. Zu diesem Wechsel ist es dann jedoch nicht gekommen. Der Ratsbeschluss zur Schaffung einer B3-Stelle mit rund 140.000 Euro Jahresgehalt für den neuen Geschäftsführer war rechtswidrig. So konnte die erforderliche B3-Stelle nicht in den Stellenplan aufgenommen werden. Eine Kommune muss für eine B3-Stelle mindestens 600.000 Einwohner haben, Frechen hat rund 53.000 Einwohner.

