Besonders harter Fall vor GerichtErftstädter soll Videos von sexuellem Kindesmissbrauch verbreitet haben

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Ein Schild weist auf das Amts- und Landgericht in Köln.

Das Amts-und Landgericht in Köln. (Symbolbild)

Vor Gericht steht ein 68-Jähriger aus Erftstadt. Dateien in seinem Besitz sollen schweren sexuellen Missbrauch von Kindern zeigen.

Hinweis: In diesem Text werden Inhalte von strafbaren Bild- und Videodateien, die Verbrechen an Kindern und Jugendlichen zeigen, geschildert. Dies kann verstörend wirken. Wenn Sie sensibel auf diese Dinge reagieren, lassen Sie Vorsicht walten, wenn Sie sich mit diesem Text auseinandersetzen.

Die Staatsanwältin muss sich immer wieder räuspern, die Verlesung der Anklageschrift dauert lange, und der Inhalt ist emotional belastend. Der Angeklagte sitzt – mit löchrigem T-Shirt und Jogginghose – während der Ausführungen regungslos da. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Erftstädter vor, in einem bandenmäßigen Stil kinderpornografisches Material beschafft und verbreitet zu haben. 

Der 68-Jährige, der derzeit in Untersuchungshaft sitzt, soll dazu vornehmlich im Darknet, einem anonymen Bereich des Internets, unterwegs gewesen sein. Die Staatsanwältin liest jeden einzelnen der 20 Fälle vor, die die Ermittler dem Erftstädter zuschreiben. „Er war aktiv an der Förderung des Absatzmarktes von Dateien beteiligt, die den schweren sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen zeigen.“

Der Angeklagte war mit den pädophilen Vorlieben anderer Nutzer vertraut.
Staatsanwältin

Die Plattformen, die der Angeklagte über einen Zeitraum von zwei Jahren bis zu seiner Festnahme im Dezember 2022 genutzt hat, tragen Namen wie „Alice in Wonderland“, „Forbidden Love“ oder „Naughty Kids“ und haben teilweise mehrere hunderttausend Mitglieder weltweit. Dort soll der Erftstädter Dateien mit kinderpornografischem Inhalt entweder hochgeladen oder verlinkt haben — so sei das Material allen anderen Nutzern zugänglich gemacht worden. „Der Angeklagte war mit den pädophilen Vorlieben anderer Nutzer vertraut.“

Versehen wurden die Beiträge mit oft zynisch wirkenden Kommentaren. „Dann wollen wir mal hoffen, dass wir alle eine schöne Zeit haben“, heißt es etwa bei einem Beitrag. „Lasst uns ein Glas Sekt trinken.“ Oder er wünscht: „Guten Appetit.“

Öffentlichkeit wurde zeitweise ausgeschlossen

Im Darknet bekundet der Erftstädter vor anderen Nutzern auch stolz, dass er wegen des Besitzes und der Verbreitung von kinderpornografischem Material schon 15 Jahre in Gefängnissen verbracht habe. „Aber ich mache weiter bis zum Tod“, hat er laut Staatsanwältin in einem Forum ergänzt.

Die von dem Erftstädter eingestellten oder verlinkten Bild- und Videodateien zeigen auch den Missbrauch von Säuglingen, den Missbrauch von gefesselten und geknebelten Kindern und Jugendlichen oder den Verkehr von Tieren mit Kindern und Jugendlichen. Ausgedruckte Chatverläufe, die in der Wohnung des Mannes gefunden wurden, offenbaren Folter- und Hinrichtungsfantasien.

Auf Antrag des Verteidigers wurde die Öffentlichkeit zeitweise ausgeschlossen, weil sich der Angeklagte zu den Vorwürfen, aber laut Richter auch zu schutzwürdigen Details aus seinem Sexualleben und seiner Kindheit äußern wollte. Nach Angaben des Richters hat der Erftstädter dabei die Vorwürfe „im Kern eingeräumt“.

Angesetzt sind drei weitere Prozesstage. Fortgesetzt wird der Prozess am Dienstag, 29. August.

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