KorruptionsverdachtKerpens Bürgermeister Spürck weist alle Vorwürfe zurück

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Kerpener Rathaus

Das Rathaus. (Archivbild)

Kerpen – Für den Wahlkampf von Bürgermeister Dieter Spürck bei der vergangenen Kommunalwahl hat der Bauherr des umstrittenen Mehrfamilienhaus in Horrem eine Spende in Höhe von 2000 Euro gegeben: Dies berichtete CDU-Kreisvorsitzender Frank Rock auf Anfrage.

Vom Büro der CDU-Kreisgeschäftsstelle aus war seinerzeit der Bürgermeisterwahlkampf von Spürck organisiert worden. Die Spende sei nur eine von mehreren gewesen, heißt es aus der CDU. Der Betrag von 2000 Euro haben eine Höhe, die in keinem Verhältnis zu der nun entstandenen Diskussion um den Verdacht der Bestechlichkeit stehe.

Büros im Rathaus und private Räume durchsucht

Am Mittwoch hatte die Staatsanwaltschaft unter anderem Büros im Rathaus und private Räume von Spürck untersuchen lassen. Das Ermittlungsverfahren richtet sich gegen drei Beschuldigte, darunter auch der Bürgermeister. Es bestehe der Anfangsverdacht, dass Amtsträger wirtschaftliche Vorteile in Empfang genommen hätten, um im Gegenzug das Baugenehmigungsverfahren für ein Mehrfamilienhaus auf dem Gelände der Villa Trips bei der Horremer Burg Hemmersbach positiv zu beeinflussen.

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Spürck nahm dazu am Donnerstag Stellung: „Selbstverständlich bin ich nicht bestochen worden und oder habe sonstige wirtschaftliche Vorteile in Empfang genommen. Es gab und gibt keinerlei Absprachen zwischen mir und dem Bauherrn.“ Die Untersuchungen der Staatsanwaltschaft wolle er wie auch die Stadt Kerpen „kooperativ“ unterstützen. „Ich bin der festen Überzeugung, dass sich im Ergebnis die gegen mich erhobenen Vorwürfe als haltlos erweisen werden.“

„Getroffene Entscheidung der Bauverwaltung ist vertretbar“

Spürck weist daraufhin, dass er selbst den Antikorruptionsbeauftragten der Stadt Kerpen gebeten habe, Anzeige beim Landeskriminalamt zu stellen.

Zwar sei das Bauvorhaben politisch umstritten und werde auch von verschiedenen externen rechtlichen Expertisen unterschiedlich beurteilt. „Die getroffene Entscheidung der städtischen Bauverwaltung ist rechtlich gleichwohl vertretbar und wird auch von der Aufsicht auf Ministerialebene nicht beanstandet.“

Das Bauvorhaben sei in einem „räumlichen und rechtlichen Zusammenhang mit einem Hotelbau in direkter Nachbarschaft“ zu sehen, der bereits Ende 2014 genehmigt wurde. „Hierbei wurde das Baurecht weit ausgelegt. Dies hatte »Ausstrahlungswirkung« auf das strittige Bauvorhaben an der Villa Trips, auch bei Anwendung unterschiedlicher Rechtsnormen“, sagt Spürck.

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