Erpressung, Körperverletzung, RaubFrechener Wohnungsloser wegen Raub angeklagt

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Frontalsicht auf die Fassade des Kölner Justizzentrums mit der Beschilderung „Landgericht“ und „Amtsgericht“

Ein junger Obdachloser aus Frechen ist vor dem Kölner Landgericht angeklagt.

Erpressung, Körperverletzung und Raub in zwei Fällen wirft die Kölner Staatsanwaltschaft einem 23-Jährigen aus Frechen vor. War alles ganz anders, sagt der Angeklagte. In einem Fall habe er sogar helfen wollen.

Seit August 2022 sitzt ein 23-jähriger Obdachloser aus Frechen in Köln in Untersuchungshaft: Er soll einem Mann 600 Euro und einem anderen ein Smartphone gestohlen haben. Nun begann vor dem Landgericht der Prozess gegen ihn. Die Staatsanwaltschaft geht von Raub, Körperverletzung, gefährlicher Körperverletzung, räuberischer Erpressung und versuchter Nötigung aus.

Am 10. Mai 2021 soll sich die erste von zwei angeklagten Taten zugetragen haben. In einer Frechener Obdachlosenunterkunft sei der 23-Jährige nachts gewaltsam in das Zimmer eines anderen eingedrungen und habe gefordert, dass der andere ihm „sein“ Geld gebe, obgleich dieser ihm gar nichts geschuldet habe. In der folgenden Auseinandersetzung soll das mutmaßliche Opfer eine Prellung am Wangenknochen erlitten haben, außerdem sei dessen Brille kaputt gegangen. Mit einer Beute von 600 Euro soll der Angeklagte davongeeilt sein.

Nächtliche Begegnung

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass es am 6. Juli 2021 eine weitere Tat gegeben hat. Wieder soll Frechen der Schauplatz gewesen sein, dieses Mal ging es um eine Begegnung nachts auf der Straße in der Nähe eines Discounterparkplatzes. Der Angeklagte soll einen Passanten mit einer Gürtelschnalle geschlagen habe, um seine Forderung nach dessen Wertsachen zu untermauern. Aus Angst habe der Passant dem Angeklagten daraufhin sein Handy und sein Portemonnaie überlassen, in dem 15 Euro steckten. Mit den Worten: „Ich werde dich finden und umbringen, wenn du zur Polizei gehst“, soll der Angeklagte sich aus dem Staub gemacht haben.

Der 23-Jährige bestreitet die Taten. Im ersten Fall handele es sich um einen Bekannten von ihm, den er häufig getroffen habe. „Ich würde sagen, wir haben uns alle zwei Tage gesehen.“ Er erinnere sich an einen Streit, in dem er den Bekannten geschubst habe. Nach einer Entschuldigung sei das aber erledigt gewesen. Einen Diebstahl habe es nicht gegeben: „Wie es zusammenpasst, dass dieser Mann überhaupt 600 Euro gehabt haben soll, weiß mein Mandant nicht“, so der Verteidiger: Der Obdachlose habe schließlich von Sozialhilfe gelebt.

Hilfe unter Landsleuten

Zur Begegnung mit einem weiteren Mann am 6. Juli beschrieb der Angeklagte: Diesem sei er nachts auf der Straße begegnet, wo der andere einen Bus nach Köln suchte. Er habe den Mann informiert, dass dieser die Bahn nehmen müsse, die fahre aber erst wieder am frühen Morgen. „Er war mein Landsmann und sprach meine Sprache“, sagte der 23-Jährige, der mit zwölf Jahren aus Rumänien nach Frechen gekommen war. Um dieser Gemeinsamkeit willen habe er sich bereit erklärt, den Fremden mitzunehmen.

In einer Obdachlosenunterkunft, in welcher der Angeklagte zwar nicht gemeldet war, damals aber lebte, habe man zusammen etwas gegessen und die Zeit verbracht, bis die erste Bahn gefahren sei. Der Fremde sei sehr schlecht angezogen gewesen, und er selbst habe zuvor Kleidung geschenkt bekommen, die ihm nicht gepasst habe. Daher habe er dem Mann noch eine Tüte mit Sachen gepackt und ihn dann zur Bahn gebracht, mehr sei nicht geschehen.

Mutmaßliches Opfer habe Handy "vergessen"

Allerdings habe der Fremde sein Handy beim Angeklagten vergessen: „Das habe ich für mich behalten“, räumte der Angeklagte ein. Der Vorsitzende Richter mutmaßte, ohne zumindest einen der Zeugen werde man den Sachverhalt nicht aufklären können. Das Verfahren wird fortgesetzt, das Urteil ist für den 16. Januar anberaumt.

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