Ärger in HürthGericht weist Eilantrag von Anwohnern wegen Spielplatz-Erweiterung ab

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Kurz nach dem Richterspruch hat das von den Stadtwerken beauftragte Unternehmen mit den Tiefbauarbeiten begonnen.

Kurz nach dem Richterspruch hat das von den Stadtwerken beauftragte Unternehmen mit den Tiefbauarbeiten begonnen.

Hürth-Efferen – Der Spielplatz an der Rondorfer Straße darf erweitert werden: Das Verwaltungsgericht Köln hat einen Eilantrag eines Anliegers gegen die Stadt zurückgewiesen. Ein Unternehmen hat bereits mit Ausschachtungsarbeiten begonnen. Auf einer 240 Quadratmeter großen Wiese werden eine Wasserspielanlage, ein Balanciergerät und eine Sitzgruppe aufgebaut. Rund 75 000 Euro haben die Stadtwerke dafür veranschlagt.

Das Ehepaar Hans-Joachim und Monika Kamp hatte versucht, den Ausbau per einstweiliger Anordnung beim Verwaltungsgericht zu stoppen. Seit den 1970er-Jahren gibt es einen Spielplatz mit rund 600 Quadratmetern Fläche an dem kleinen Stichweg, der von der Rondorfer Straße abzweigt. Die 240 Quadratmeter große Erweiterungsfläche liegt auf der anderen Seite der Zufahrt zum Grundstück der Kamps.

Verwaltungsrichter sehen Rechte des Hürther Ehepaars nicht beschnitten

Hans-Joachim Kamp beklagt, dass der Spielplatz über die Zufahrt zu seinem Grundstück hinweg erweitert werde. Damit bestehe die Gefahr, dass ihm künftig spielende Kinder, die von der einen Spielfläche auf die andere wechseln wollen, vors Auto laufen, wenn er rückwärts aus seiner Einfahrt heraus setze.

Die Kölner Verwaltungsrichter begründeten die Abweisung des Eilantrags damit, dass der Anlieger durch die Erweiterung nicht in seinen Rechten beschnitten werde. Schließlich könne er sein Grundstück weiterhin über die Zufahrt erreichen. Wie schon bisher bedürfe es „beim Befahren der Auffahrt zu seinem Grundstück besonderer Aufmerksamkeit und Rücksicht“, heißt es in dem Gerichtsbeschluss.

Anwohner aus Hürth will nicht klein beigeben

Hans-Joachim Kamp will aber nicht klein beigeben. „Ich warte ab, was die Stadt da baut“, sagt der 73-Jährige und kündigt an: „Wenn die Spielflächen im Bereich der Zufahrt nicht durchgehend mit Zäunen gesichert werden, werde ich Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstatten.“ Denn dann komme die Stadt ihrer Sicherungspflicht nicht nach, meint der pensionierte Straßenbaumeister, der als Sachverständiger für die Kölner Handwerkskammer tätig war.

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In den sozialen Netzwerken wurde unterdessen auf die Berichterstattung dieser Zeitung hin von einigen Kommentatoren der Vorwurf erhoben, dem Anwohner gehe es wohl eher um seine Ruhe als um die Sicherheit der Kinder. Hans-Joachim Kamp weist das zurück: „Wir leben seit 50 Jahren mit diesem Spielplatz und haben auch selbst Kinder und Enkelkinder, die dort gespielt haben.“

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