Bürgerhaus in HürthProvisorisches Holzgeländer auf der Empore abmontiert

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Die Holzkonstruktion versperrte einigen Besuchern die Sicht auf die Bühne. Karl Zylajew übte deshalb Kritik an der Verwaltung.

Die Holzkonstruktion versperrte einigen Besuchern die Sicht auf die Bühne. Karl Zylajew übte deshalb Kritik an der Verwaltung.

Hürth – Die Aufregung war groß, als Besucher auf der Empore des Hürther Bürgerhauses im vergangenen Herbst plötzlich ein Brett vor dem Kopf hatten. Das Gebäudeamt ließ im Oktober derbe Balken auf das schlanke Stahlrohrgeländer schrauben, um eine Landesvorschrift zur Absturzsicherheit umzusetzen. Doch die Holzkonstruktion versperrte vielen Gästen auf dem Balkon bei Veranstaltungen die Sicht auf die Bühne. Jetzt wurden die Balken wieder abmontiert – und zwar ersatzlos.

Veranstalter Karl Zylajew, der im Bürgerhaus die Oktoberfestparty „Hürther Wiesn“ und für die Prinzengarde Rot-Weiß zahlreiche Karnevalssitzungen organisiert, sprach damals von einem Schildbürgerstreich. Und damit meinte er nicht nur die Sichtbehinderung durch die Konstruktion, die wie aus dem Baumarkt wirkte. Das Holzgeländer werde viele Gäste dazu verleiten, aufzustehen und die Biergläser auf dem zehn Zentimeter breiten Balken abzustellen, die dann leicht in den Saal herunterfallen könnten. Außerdem berge das Holz eine zusätzliche Brandgefahr. Zylajew beklagte auch, dass die Veranstalter nicht rechtzeitig gewarnt worden seien. Die Empore sei vor allem für die Ehren- und VIP-Gäste reserviert gewesen.

Ministerium gibt Entwarnung

Doch die Verwaltung hatte die Kritik zunächst zurückgewiesen. Mit dem Holzgeländer seien neue Vorgaben der NRW-Sonderbauverordnung umgesetzt worden. Für Versammlungsstätten sei seit 2017 eine Geländerhöhe von 1,10 Meter vorgeschrieben. Das Geländer auf der Empore des Römersaals ist nur 90 Zentimeter hoch. Dass 20 Zentimeter fehlen, fiel bei einer Gebäudeschau auf. Ohne das provisorische Geländer hätte die Empore gesperrt werden müssen, sagte Bürgermeister Dirk Breuer damals.

Inzwischen hat die Stadt Hürth aber – wie einige andere Kommunen – beim Bauministerium in Düsseldorf nachgefragt. Dort kommt man nun zu einer anderen juristischen Bewertung als zunächst die Stadt. Demnach gilt für vorhandene und bereits genehmigte „Abschrankungen“ in Versammlungsstätten ein Bestandsschutz. Nur bei Neubauten müsse die Höhe von 1,10 Metern eingehalten werden, sagt Verwaltungssprecher Willi Pütz. Auch der Plan, das Provisorium durch ein höheres Stahlgeländer zu ersetzen, sei damit vom Tisch.

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Veranstalter Karl Zylajew äußert sich jetzt versöhnlicher. „Die Sicherheit des Gastes muss natürlich an erster Stelle stehen“, sagte er . „Ich kann verstehen, dass die Stadt damals so gehandelt hat.“ Zylajew ist froh, dass die Sicht pünktlich zu den Karnevalssitzungen frei ist.

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