Eilantrag abgelehntTattoo-Studio in Kerpen muss schließen

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Gabriela Hesterkamp, selbstständige Tätowiererin, (l.) und Fauve Lex, Besitzerin des Tattoo Studios ,,The Black“, hoffen, möglichst bald wieder arbeiten zu können.

Gabriela Hesterkamp, selbstständige Tätowiererin, (l.) und Fauve Lex, Besitzerin des Tattoo Studios ,,The Black“, hoffen, möglichst bald wieder arbeiten zu können.

Kerpen-Sindorf – „20.000 Euro habe ich in mein Tattoo-Studio »The Black« gesteckt“, sagt Fauve Lex. Vorausgegangen waren mehrere Jahre des Sparens, und auch auf die Hilfe ihrer Familie und ihrer Freunde konnte sie zählen. Im Januar eröffnete sie das Studio. Damals ging niemand davon aus, dass „The Black“, das an der Herrenstraße 51 liegt, bereits im März wieder schließen musste.

Die Wiedereröffnung zog sich bis Juni, einen Monat länger als in anderen Bundesländern, da Nordrhein-Westfalen eine eigene Regelung hatte. Im November musste Lex erneut die Arbeit einstellen. „Andere Bundesländer, wie Thüringen, verfahren da anders, da ist das Öffnen von Tattoo-Studios weiterhin erlaubt. Im Saarland darf ebenfalls wieder tätowiert werden. Dort ist der Eilantrag durchgegangen“, berichtet Fauve Lex.

Viele Dienstleistungen sind untersagt

Gegen diese Ungleichbehandlung hat sie nun mit der Internationalen Kanzlei Beiten Burkhardt einen Eilantrag beim Oberverwaltungsgericht NRW eingereicht. Dienst- und Handwerksleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann, sind zurzeit untersagt. „Friseure und Barbiere sind jedoch ausgenommen, obwohl sie bei der Bartpflege auch gesichtsnah arbeiten. Da fragt man sich natürlich, ob einfach willkürlich entschieden wurde“, sagt Lex.

Die Tätowiererin vermietet den jeweils freien zweiten Behandlungsplatz an Martin Berger und Gabriela Hesterkamp, zwei selbstständige Tätowierer. Im November besteht keine vertragliche Verpflichtung der beiden, diese Miete zu bezahlen, weshalb Fauve Lex diese Einnahmen ebenfalls entgehen. „Für einen Laden, der sich gerade erst in die Gründung getraut hat, ist das nicht machbar.“

Antrag abgelehnt

Das Studio ist 120 Quadratmeter groß. Durch Abtrennungen ist es so aufgeteilt, dass für jeden Behandler und seinen Kunden 60 Quadratmeter zur Verfügung stehen. „Glaswände zwischen den Stühlen hatten wir von Anfang an, weil es mir optisch gut gefiel“, sagt Lex. Trotz dieser Vorsichtsmaßnahmen, eines Hygienekonzepts, eines Verweises der Rechtsanwaltsgesellschaft auf Ungleichbehandlung innerhalb des Bereichs körpernaher Dienstleistungen und die unterschiedlichen Regelungen der Bundesländer, wurde der Eilantrag abgelehnt. „Mit dem Antrag wollten wir bewirken, dass wir nach dem 30. November wieder eröffnen können. Doch mittlerweile glaube ich nicht mal, dass wir vor Januar arbeiten können“, sagt Martin Berger. „Wir würden uns auch mit Einschränkungen zufrieden geben. Zum Beispiel, dass nur unterhalb der Brust tätowiert werden darf“, fügt Fauve Lex hinzu.

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Die Sorge, Kunden zu verlieren, ist groß. „Als neu eröffnetes Studio haben wir noch wenig Stammkunden und einige Menschen, die schon seit längerem planen, sich dieses Jahr ein bestimmtes Tattoo stechen zu lassen, nehmen sogar die Fahrt in andere Bundesländer auf sich“, weiß Lex. Um nicht vergessen zu werden, haben sich die drei Alternativen überlegt. Sie zeichnen ihre Motive und wollen sie auf T-Shirts drucken lassen. „Das Problem ist, dass wir wieder Geld ausgeben und nicht wissen, ob es sich lohnt“, sagt Lex

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