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Mutmaßlicher Bierglas-AngriffAngeklagter will in Kerpen aus Notwehr gehandelt haben

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Das Foto zeigt einen Mann, der sich eine Kapuze ins Gesicht gezogen hat, mit seinem Hund.

Julian Z. erlitt 2024 schwere Verletzungen aus einer mutmaßlichen Attacke an Karneval. Seine Assistenzhündin Holly hilft ihm bei der Genesung (Archivfoto).

2024 wurde Julian Z. an Karneval mutmaßlich mit einem Bierglas geschlagen. Nun ging die Verhandlung am Amtsgericht Kerpen weiter.

Deutlich leerer als beim ersten Verhandlungstermin waren die Stuhlreihen im Besucherraum des Saals im Amtsgericht Kerpen, als es erneut um einen mutmaßlichen Bierglas-Angriff an Karneval 2024 in Blatzheim ging. Direkt zu Beginn ließ der Angeklagte von seinem Verteidiger verlesen, man plädiere nun auf Notwehr. Die Verletzung durch ein Glas sei eine Notwehrreaktion des Angeklagten auf das aggressive Verhalten des Geschädigten gewesen. Der Mandant des Verteidigers schwieg derweil, wie auch beim ersten Sitzungstermin.

Kerpen: Geschädigter berichtet über Erfolge mit Assistenzhund

Der Geschädigte Julian Z. indes wurde erneut gebeten, auszusagen. Ihm war deutlich anzumerken, dass sich sein Zustand seit dem ersten Gerichtstermin gebessert hatte, was er auch vor den Anwesenden bestätigte. „Dank meines Assistenzhunds geht es nun deutlich bergauf für mich“, sagte er. Ausführlich schilderte er erneut das, was er von dem Abend noch wusste, als ihm jemand mutmaßlich ein Bierglas über den Kopf schlug. Er betonte jedoch auch, dass die Erinnerungen daran immer weiter verblassten.

Ob er sich dem Angeklagten gegenüber womöglich aggressiv verhalten habe, verneinte er auf Nachfrage des Verteidigers mit den Worten: „Dass ich grundlos aggressiv auftrete, kann ich mir nicht vorstellen, denn das passt nicht zu mir.“ Grundlage waren Zeugenaussagen, die bereits beim ersten Termin gehört wurden, denen zufolge der Geschädigte womöglich aggressiv aufgetreten sei.

Z. sei es mittlerweile möglich, sukzessive seine Arbeitszeit wieder zu erhöhen. Durch die Verletzung an Kopf und Hals sei er erwerbsgemindert. Das Glas hatte Z. unter anderem die Ohrspeicheldrüse durchtrennt, wie er auch in der ersten Sitzung des Prozesses berichtete. Aufgrund eines Hörverlusts durch die Verletzung trägt der mittlerweile 39-Jährige laut Eigenangaben ein Hörgerät auf einer Seite.

Zeuge erinnert sich laut Eigenangaben an blutende Hand des Angeklagten

Auch psychologisch habe der Vorfall für ihn schwere Folgen gehabt: Er leide unter einer posttraumatischen Belastungsstörung und habe eine Depression entwickelt. Doch auch hier helfe ihm sein Assistenzhund sehr. Auf Nachfrage seines Anwalts machte Z. jedoch deutlich, dass ihm ein weiterer Karriereaufstieg als Soldat durch die Verletzung nun verwehrt sei.

Gegenstand der Diskussion war auch, ob Zeugen durch die Berichterstattung über den Fall, aber auch durch Soziale Netzwerke in ihrer Aussage beeinflusst wurden. So hatte Z. etwa einen Spendenaufruf gestartet, um die Ausbildung seiner Assistenzhündin zu finanzieren.  Auch einen Zeugenaufruf hatte Z. nach dem ersten Verhandlungstermin gestartet. Dabei seien auch kurze Umschreibungen des Vorfalls an Karneval 2024 in Sozialen Netzwerken zu sehen gewesen.

Neue Einblicke konnte ein Zeuge geben, der sich auf eben jenen Aufruf bei Z. über ein Soziales Netzwerk gemeldet hatte. Er sagte nun vor Gericht aus, der Angeklagte sei am Abend des Vorfalls mit stark blutenden Verletzungen an der Hand zu ihm und seinen Freunden an die Theke der Lokalität gekommen. Dort habe er, auf die Frage, woher die Verletzungen an seiner Hand stammten, berichtet, er habe jemanden mit einem Bierglas geschlagen.

Vor Gericht identifizierte der Zeuge den Angeklagten und ergänzte, er habe an dem Abend einen orangefarbenen Overall getragen. Man habe sich jedoch schon früher flüchtig von diversen Feiern gekannt. Eine weitere Zeugin war minderjährig und sagte unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus. 

Die Verhandlung wird voraussichtlich am Donnerstag, 26. Februar, 9 Uhr fortgesetzt. Hier werden womöglich weitere Zeugen gehört.