„Systemsprenger“Kind kostet die Stadt Kerpen monatlich 85.000 Euro

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Das Kerpener Rathaus.

Kerpen – Monatliche Kosten in Höhe von rund 85.000 Euro muss die Stadt Kerpen im Rahmen der Jugendhilfe für die Betreuung eines jugendlichen „Systemsprengers“ ausgeben.

Dies wurde im Hauptausschuss berichtet. Genauere Angaben zu den konkreten Fall gibt es aus Datenschutzgründen nicht.

Als Systemsprenger werden Klienten in Pädagogik und Psychiatrie bezeichnet, für die es noch keine geeigneten sowie erfolgreich nachgewiesene Hilfsmaßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe gibt. Meist verbergen sich hinter dem extremem Verhalten massive biografische Belastungen – etwa durch Vernachlässigung, Traumatisierung, Gewalt oder Loyalitätskonflikte. Beispielsweise erzeugt durch psychisch kranke oder suchtkranke Eltern.

Stadt Kerpen hofft auf Hilfe von übergeordneten Behörden 

Für den CDU-Frationsvorsitzenden Klaus Ripp ist der Fall – abgesehen von seiner menschlichen Tragik – auch im Blick auf die schlechte Haushaltslage der Stadt ernüchternd: „Was nützen alle unsere Sparbemühungen, wenn wir einen Systemsprenger haben, der uns rund eine Million Euro im Jahr kostet?“

Die Stadt allein könne eine solche Last nicht tragen. Sie solle deshalb initiativ werden, um zu erreichen, dass die Kosten von übergeordneten Behörden, etwa dem Landschaftsverband als Träger der überörtlichen Jugendhilfe, übernommen werden. Notfalls solle die Stadt den Rechtsweg einschlagen.

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Wie es im Ausschuss hieß, gebe es zwei weitere Kommunen im Kreis die ähnliche Probleme haben. Bürgermeister Dieter Spürck wies darauf hin, dass die Sache höchst komplex sei und das Kindeswohl im Rahmen der Jugendhilfe höchste Priorität habe: „Wir sind unterwegs, um eine Lösung zu finden, die dem Kind, aber auch der finanziellen Situation der Stadt gerecht wird.“

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