Revisionsprozess um toten SäuglingAngeklagte Kerpenerin beschuldigt Ehemann

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Die angeklagte Mutter im Revisionsprozess (mitte).

Kerpen/Köln – Zu sieben Jahren und sechs Monaten Haft wurde die Mutter von Ilias im Februar vergangenen Jahres vom Kölner Landgericht verurteilt. Die 25-Jährige aus Kerpen war vom Gericht wegen Totschlags und Misshandlung von Schutzbefohlenen für schuldig gehalten worden.  Am Dienstag startete der Revisionsprozess im Kölner Landgericht.

Der damals sieben Monate alte Ilias starb im März 2018 an einer Hirnblutung. Diese soll durch einen kantigen Gegenstand entstanden sein, gegen den das Kind durch Gewalt gestoßen sein soll. Ob der Vater oder die Mutter schlussendlich Schuld an der schwerwiegenden Verletzung war, war laut Staatsanwaltschaft schwer herauszufinden. Doch das Gericht sprach den Vater schließlich frei und sah die Schuld bei der Mutter.

Angeklagte macht keine Angaben

Diese legte gegen das Urteil Revision ein und bekam vom Bundesgerichtshof recht. Dieser hatte die Mutter angehört und das Urteil im April dieses Jahres aufgehoben. Das Kölner Landgericht verhandelt nun erneut. Die Angeklagte gab am Dienstagmorgen an, keine Angaben zu den Vorwürfen machen zu wollen. Einer ihrer beiden Anwälte gab stattdessen eine Erklärung ab.

Ihre beiden Kinder seien für die 25-Jährige das Schönste ihrer Ehe gewesen. Die Marokkanerin wurde nach eigenen Angaben mit 17 Jahren in Marokko auf Wunsch ihrer Eltern mit dem späteren Ehemann verheiratet und lebt seit 2013 im Rhein-Erft-Kreis. Es gebe nur einen, der die Tat begangen haben könne, der Ehemann, vom dem sie nun getrennt lebe, so der Anwalt weiter. Seine Mandantin wolle freigesprochen werden.

Ehemann kann nicht mehr belangt werden

Der verdächtigte Ehemann kann jedoch nicht mehr belangt werden, da sein Freispruch mittlerweile rechtskräftig ist. Er könnte nur noch bestraft werden, wenn er ein Geständnis ablegen würde, wie der Anwalt auf Nachfrage erklärte. Der zweite Sohn der 25-Jährigen, der 2016 geboren wurde, lebt nicht mehr bei seiner Mutter, die nach dem Beschluss des BGH aus der Haft entlassen wurde.

Wie schwierig der Fall einzuschätzen ist, zeigten vor Gericht auch die Aussagen zweier Polizeibeamten, die als Zeugen gehört wurden. Während der eine am Tattag in der Wohnung der Familie in Kerpen keinerlei Hinweise auf einen Tod von Ilias durch Gewalt sah, wurde der andere Polizeibeamte, der später zum Tatort kam, misstrauisch. Ilias, der am Morgen des 5. März 2018 von der Mutter tot in seinem Kinderbett aufgefunden worden war, war mit blauen Flecken und Kratzwunden übersät. Die Fotos des Leichnams, die im Gericht gezeigt wurden, zeigen auch Verschmutzungen des Kindes.

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Die Kölner Rechtsmedizin bestätigte, dass das Kind durch Gewalteinwirkung gestorben war. Daraufhin wurden beide Elternteile in Gewahrsam genommen. Der Polizeibeamte, der die Situation laut eigenen Angaben falsch eingeschätzt hatte, war daraufhin so geschockt, dass er zwei Jahre krank und in Therapie war. Die sonst so regungslos zuhörende Mutter weinte, als die Fotos des toten Jungen gezeigt wurden.

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