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ProzessbeginnSyrer soll Bruder in Geflüchteten-Unterkunft in Kerpen ermordet haben

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Das Foto zeigt einen verpixelten Angeklagten vor Gericht.

Der Angeklagte machte vor Gericht keine Angaben.

Im Prozess muss auch geklärt werden, ob der Angeklagte schuldfähig ist. Er soll an einer paranoiden Schizophrenie leiden.

Am Landgericht hat der Prozess gegen einen 27-jährigen Syrer begonnen, der seinen Bruder am 12. April in der Flüchtlingsunterkunft in Sindorf heimtückisch ermordet haben soll. Dem Mann wird außerdem vorgeworfen, einem Mitgefangenen in der Justizvollzugsanstalt Köln am 4. Juli eine gefährliche Körperverletzung zugefügt zu haben.

Der Angeklagte, der an einer paranoiden Schizophrenie leiden soll, gilt als so unberechenbar gefährlich, dass ihn drei Justizvollzugsbeamte aus der Essener Klinik für psychisch kranke Straftäter des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) vorführten. Die Handfesseln blieben auch auf der Anklagebank angelegt.

Kerpen: Angeklagter soll mehrfach auf Opfer eingestochen haben

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 27-Jährigen vor, am 12. April um 4.20 Uhr in das Zimmer seines Bruders gegangen zu sein und dem Schlafenden dreimal mit einem 20 Zentimeter langen Küchenmesser in die Brust gestochen zu haben. Dabei verletzte er Herz, Lunge und Leber schwer.

Anschließend stach er dem Bruder dreimal in den Oberbauch und in die Flanke. Nach zwei weiteren Stichen in den Schultergürtel schnitt der Angeklagte die Kehle des Geschädigten auf. Todesursächlich waren der starke Blutverlust und der Atem-Kollaps infolge der Lungenverletzung. Nach der Tötung soll der Angeklagte die Leiche zugedeckt, den Zimmerschlüssel an sich genommen und die Tür zweimal verschlossen haben, damit andere Bewohner die Tat nicht so schnell entdecken konnten. Danach soll er geflohen sein.

Das Foto zeigt eine Geflüchteten-Unterkunft.

In der Unterkunft für Geflüchtete an der Bruchhöhe wurde der Bruder des Angeklagten tot aufgefunden.

Die Anlage, in der der junge Mann seinen Bruder getötet haben soll, befindet sich an der Bruchhöhe in Kerpen-Sindorf. Es ist aktuell noch die größte Unterkunft für Geflüchtete in der Stadt Kerpen. Je nach Auslastung leben hier 250 bis 300 Menschen, vorwiegend alleinstehende Männer.

Vier Tage nach der Tat konnte der mutmaßliche Mörder gefasst und in Untersuchungshaft in der JVA Ossendorf gebracht werden. Laut Anklage bastelte er sich dort aus dem scharfkantigen Deckel einer leeren Fischdose eine Waffe. Als er und ein Mitgefangener in der Nachbarzelle am 4. Juli um 9.30 Uhr zu einem Hofgang abgeholt wurden, nahm er die selbstgebaute Waffe in einer Socke mit. Auf dem Hof griff er den anderen Häftling unvermittelt an und schnitt ihn in den Hals. Anschließend ließ er sich widerstandslos festnehmen und in seinen Haftraum zurückbringen. Er wurde danach in die LVR-Klinik Essen überstellt.

„Von dem Angeklagten sind schwere weitere Gewalttaten zu erwarten, er ist gefährlich für die Allgemeinheit“, heißt es in der Anklageschrift. Die 21. Große Strafkammer unter Vorsitz von Richter Alexander Fühling befindet nun darüber, ob der 27-Jährige schuldfähig ist oder ob statt einer Verurteilung wegen heimtückischen Mordes und gefährlicher Körperverletzung die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beschlossen werden muss.

Der Angeklagte, der von Rechtsanwältin Isabell Schemmel vertreten wird, machte am ersten Verhandlungstag weder Angaben zum Tathergang noch zu seiner Person. Der Prozess wird fortgesetzt.