Kerpen-Blatzheim – Sie haben Nistkästen für Eulen aufgehängt, den Löschteich naturnah gestaltet und halten – neben dem Anbau von verschiedenen Feldfrüchten – rund 80 urwüchsige Rinder auf Weiden rund um den Hof und anderswo: Obwohl sie keine Biobauern sind, haben Christa Gessmann und Jürgen Henschel Gut Giffelsberg in den letzten Jahrzehnten zu einer grünen Oase in der Landschaft zwischen Blatzheim und dem Fliegerhorst Nörvenich ausgebaut.
Jetzt ist der Hof, den das Ehepaar als Pächter betreibt, von der Landwirtschaftskammer zu einem von 14 „Leitbetrieben Biodiversität“ in Nordrhein-Westfalen ernannt worden. Der Hof, der rund 350 Hektar bewirtschaftet, soll ein Beispiel dafür geben, wie auch die konventionelle Landwirtschaft ihren Beitrag zur Artenvielfalt leisten kann. Weitere Leitbetriebe finden sich in der Eifel, im Weserbergland oder am Niederrhein.
„Landwirtinnen und Landwirte beteiligen sich eher an Natur- und Artenschutzmaßnahmen, wenn sie sich überzeugen können, dass die Maßnahmen in der Praxis auch umsetzbar sind“, erläuterte Caroline Flecken das Projekt. Sie berät im Auftrag der Landwirtschaftskammer die Leitbetriebe beispielsweise darin, wo Blühstreifen an Ackerrändern angelegt werden können und wie man Zuschuss bekommt, um den wirtschaftlichen Verlust für die Landwirte auszugleichen.
„Die Betriebe aus der Region sollen dann von den Leitbetrieben lernen und sich diesen Ideen öffnen“, sagt Flecken.
Dabei solle aber keinem Landwirt etwas aufgedrängt werden. „Gemeinsam mit den Betrieben wird ein individuell abgestimmtes einzelbetriebliches Maßnahmenpaket entwickelt“, heißt es bei der Landwirtschaftskammer. „Die Maßnahmen sollen in dem Betriebsablauf integriert werden können und gleichzeitig die Artenvielfalt fördern.“

Sonnenblumen und Phazelie bieten Nahrung und Lebensraum für Insekten, Vögel und andere Kleintiere.
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Beispiel Blühstreifen: In Absprache mit den Landwirten sollen Flächen gesucht werden, die sich für die Aussaat blühender Pflanzen eignen. Die könnten dann Insekten, Vögeln und Kleintieren Nahrung und neuen Lebensraum bieten. Pro Hektar Blühstreifen gibt es eine Prämie in Höhe von 1500 Euro jährlich.
Auch könne auf einem Ackerstreifen Getreide über den Winter stehen gelassen werden, weil es in der kalten Jahreszeit Vögeln eine wichtige Nahrungsquelle bietet. Auch dafür gibt es dann Ausgleichszahlungen.
Dass es bei einigen Landwirten Vorbehalte gegen solche Artenschutzmaßnahmen gibt, weiß auch Flecken: Hier gelte es, Überzeugungsarbeit zu leisten: „Ich habe im Zuge meiner Beratung noch in jedem Betrieb eine Ecke gefunden, die für den Naturschutz eingesetzt werden könnte.“
Kritik gab es trotzdem, etwa von Blatzheims Ortslandwirt Reiner Esser: Er wies daraufhin, dass im Zuge des Tagebaus durch Umsiedlungen und den Bau von Ersatzstraßen allein in der Gemarkung Blatzheim in den letzten Jahrzehnten 300 Hektar landwirtschaftliche Flächen verloren gegangen seien. Die noch verbliebenen Höfe könnten es sich deshalb kaum leisten, noch weitere Flächen für die Biodiversität aufzugeben, auch wenn es dafür Ausgleichszahlungen gebe. „Die Prämien sind zu niedrig“.
Auch der Niederbolheimer Landwirt Stephan Kirsch nahm Stellung. Zwar seien die Naturschutzmaßnahmen zu begrüßen. Bei den Landwirten gebe es dafür aber nur eine Akzeptanz, wenn auch nachgewiesen werden könne, dass sie auch wirklich für die Tier- und Pflanzenwelt nachhaltige positive Effekte erzielten.
Zumindest beim Fledermausschutz sei das jetzt schon belegbar, berichtete Henschel. Um Fledermäusen aus dem Hambacher Forst das Abwandern zu erleichtern, bevor dieser im Zuge des Tagebaus ganz abgebaggert ist, sind in der Region Kerpen und Nörvenich zahlreiche neue Grünstreifen als „Leitstrukturen“ angelegt worden. An denen entlang sollen sich die Tiere bewegen und neue Lebensräume finden.
Mit Erfolg, weiß Henschel: „Es sind schon neun Fledermausarten nachgewiesen worden, die sich innerhalb dieser Leitstrukturen nun bewegen.“